Erstellt am 09.08.2006 um 14:48 Uhr von JAV´ler
Hallo Thom220,
ob es was zu lesen gibt weiß ich nicht genau.
Ich kann nur sagen, dass bei uns die Nutzung des Internets mit einer BV geregelt ist. Würde ich euch auch vorschlagen. Also Seiten mit "schlimmen" Wörtern werden geblockt.
Wenn der AG so penibel ist und darauf nicht eingeht, dann würde ich halt mal anfangen ein paar Bücher usw zu bestellen, welche ihr für den BR benötigt und ihr die Infos ja nicht übers Netz bekommen könnt :-) (des wird Teuer) :-)
Hol dir aber besser noch paar andere meinungen ein!
JAV´ler
Erstellt am 09.08.2006 um 17:06 Uhr von betriebsratten
Ist google denn auch gesperrt??
:-((
Gib einfach mal ein Betriebsrat nutzung Internet
Und wie durch Zauberhand erscheint ein Text
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Nutzung von Internet und Intranet ermöglichen
Der Arbeitgeber muss einem Betriebsrat gemäß § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die laufende Geschäftsführung sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Ob hierzu auch Nutzung von Internet und Intranet durch den Betriebsrat gehören, wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Im entschiedenen Rechtsstreit durfte der Betriebsrat den Internet-Zugang und die Nutzung des Intranets für erforderlich halten, da dem Arbeitgeber auf Grund der betriebsüblichen technischen Ausstattung des Unternehmens keine zusätzlichen Kosten entstehen und andere entgegenstehende Interessen nicht erkennbar waren.
Der verklagte Arbeitgeber beschäftigt mehr als 600 Arbeitnehmer. Etwa 500 Arbeitsplätze sind mit einem Personalcomputer (PC) mit Zugang zum betriebsinternen Intranet ausgestattet. Die übrigen Arbeitnehmer können über einen PC pro Abteilung auf das Intranet zugreifen. Mehr als 90 der mit einem PC ausgestatteten Arbeitsplätze haben Zugang zum Internet. Die Betriebsratsmitglieder verfügen in ihren Büros über PC, die an das Intranet angeschlossen sind. Der Betriebsrat verlangte darüber hinaus in einem Beschlussverfahren vom Arbeitgeber, die dem Betriebsrat zur Verfügung gestellten PC mit einem Internet-Zugang auszustatten. In einem weiteren Beschlussverfahren beantragte der Betriebsrat, den Arbeitgeber zu verpflichten, ihm zustimmungsfrei die Veröffentlichung von Beiträgen im Intranet zu gestatten. Die Vorinstanzen hatten den Anträgen des Betriebsrats stattgegeben.
Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden des Arbeitgebers hatten vor dem BAG keinen Erfolg (BAG, Beschlüsse vom 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - 1 TaBV 16/02 - und vom 28. Januar 2003 - 5 TaBV 25/02).
Gemäß § 40 Absatz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber einem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Sachmitteln gehört auch ein Zugang zum Internet, mit dessen Hilfe sich der Betriebsrat über aktuelle arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Themen informieren kann. Veröffentlichungen auf einer eigenen Seite im Intranet sollen dem Betriebsrat die umfassende und rechtzeitige Information der gesamten Belegschaft über seine Tätigkeit im Rahmen der ihm obliegenden gesetzlichen Aufgaben ermöglichen.
Erstellt am 10.08.2006 um 07:59 Uhr von Thom220
Hallo betriebratten
Vielen Dank für die Umfangreiche Info
Es hat gewirkt, unser Internetzugang ist mit Sofortiger Wirkung
Freigeschaltet
Liebe Grüße
Thom220
Erstellt am 10.08.2006 um 09:23 Uhr von betriebsratten
Tja warum nich gleich so
Gehorsam erwarte ich von Hund und Frau...und erst recht von meinem Arbeitgeber *lächel
Is nich Chauvi gemeint...nur mal so als Spruch