Erstellt am 22.06.2006 um 09:49 Uhr von Stinker
Person 4 ist der erste Nachrücker. Er darf nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen, es sei den, einer der Dreien fällt aus.
Erstellt am 22.06.2006 um 09:53 Uhr von Mona-Lisa
@ blume 3,
an eurer Stelle würde ich dem AG offiziell mitteilen, wer das Ersatzmitglied ist!
Erstellt am 22.06.2006 um 10:13 Uhr von Müllmann
BetrVG § 18 Abs. 3
In die Niederschrift müssen alle die sich zur Wahl gestellt haben aufgenommen werden!
Erstellt am 22.06.2006 um 11:01 Uhr von Rollie
Für mich geht nicht "eindeutig" vor, ob es hier um 4 Männer geht, oder die 4. Person ein Mann ist.
Daher ggf. die Minderheitenregelung beachten, siehe auch:
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=7620&nav=all
Erstellt am 22.06.2006 um 11:12 Uhr von blume3
Es gehr hier um die Bekanntmachung der Gewählten für den AG.
Dort werden nur die 3 Personen (" FRauen und 1 Mann) namentlich aufgeführt. Das Ersatzmitglied feht.
Ich dachte es wäre so, dass Ersatzmitglieder auch "im Betriebsrat" sind, halt nur nicht stimmberechtigt. Aber ich ging davon aus, dass auch ein Ersatzmitglied an Sitzungen teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen darf.
Ist das falsch??
Erstellt am 22.06.2006 um 11:19 Uhr von Kleine Hexe
Ein Ersatzmitglied ist wie der Name sagt der Ersatz für ein Mitglied :-)
Du machst die Arbeit/Vertretung deines Kollegen ja auch nur wenn der in Urlaub oder krank ist ...
Ansonsten §25 und § 29 BetrVG