Erstellt am 16.07.2007 um 21:16 Uhr von Miezi21
Eigentlich ja.
Der AG hat doch für eine Vertretung zu sorgen.
Erstellt am 16.07.2007 um 21:18 Uhr von hans
Jupp, er muß. BR geht vor, dafür gibt es die rechtzeitige Benachrichtigung an den ArG, dass der für entsprechenden Ausgleich zu sorgen hat. Anders herum - sorgt der ArG dafür, dass zu BR-Sitzungen immer ein BRM allein in der Abteilung wäre und dieses daher nicht teilnehmen könnte, wäre der BR kontrollierbar und nicht mehr unabhängig.
Gruß, Hans
Erstellt am 16.07.2007 um 21:24 Uhr von Gustav
Muß der BR aber nicht auch auf die betrieblichen Notwendigkeiten achten ? Laut § 30
Erstellt am 16.07.2007 um 21:25 Uhr von Opa
Hallo Gustav! Es kommt darauf an, was in dieser Sitzung passieren soll! Beschlussfähigkeit ist wohl auch ohne das Ersatzmitglied gegeben. Wollt ihr da ein Prinzipiending draus machen, gibt das Betriebsverfassungsgesetz die Grundlage dafür. Ich schränke aber gleich ein: der AG hat natürlich auch Rechte. Kannst du den Fall konkreter schildern? Wie lange fällt das reguläre Mitglied aus? Wie werden andere Kollegen vertreten? Gruss Opa
Erstellt am 16.07.2007 um 21:33 Uhr von Gustav
Hallo Opa ! Ich will da gar nicht so ins Detail gehen ! Ich wollte nur mal wissen, ob man dieses Ersatzmitglied nicht mal einfach überspringen kann ! Die Ersatzliste ist ja lang genug und bei den Folgenden ist die Abteilung gut besetzt ! Bloß er ist laut Liste nun mal dran......! Und so wichtig ist die folgende Sitzung auch nicht.......!
Gruß Gustav
Erstellt am 16.07.2007 um 21:39 Uhr von hans
Natürlich muß der BR die Notwendigkeit beachten - aber wenn eine BR-Sitzung notwendig ist sollte der BR auch vollständig sein. Hier muß ich Opa widersprechen, natürlich ist der BR (i.d.R.) auch mit einem BRM weniger beschlußfähig. Jedoch istz es Zweck der Meldung nach §30 genau, dass der ArG für Ausgleich zu sorgen hat.
Verleich mal bitte den immer wieder diskutierten Ärzte-Fall: ein Arzt, BR, soll zu einer Sitzung und gleichzeitig für Patienten sorgen. Na klar sind die Patienten wichtig und einen Eid hat der Arzt auch abgelegt - dennoch hat der ArG für Ersatz zu sorgen (in Kürze und nicht in allen Variationen dargestellt). Punkt-um.
Hans
Erstellt am 16.07.2007 um 21:44 Uhr von hans
Gustav,
nein, es MUß das folgende Ersatzmitglied geladen werden.
Gruß, Hans
Erstellt am 16.07.2007 um 21:45 Uhr von Gustav
Danke ! War sehr hilfreich !
Gustav
Erstellt am 16.07.2007 um 21:48 Uhr von Opa
Gustav: na klar könnt ihr auch ohne das Ersatzmitglied die Sitzung abhalten! Aber es wird immer wieder vom AG auf euch zurückkommen, nach dem Motto:da und da, in der und der Sitzung ging es auch ohne! Empfehlung: schriftlich auf die Einmaligkeit dieses Falles hinweisen + Vermerk: zukünftig rechtzeitig für die Vertretung der einberufenen Kollegen zu sorgen. Das wäre dann partnerschaftliches Verhalten!
Hans: wenn es in diesem Falle NICHT darum geht, einen Krieg anzuzetteln, dann geht es schon mal auch ohne Nachrücker! Du hast natürlich im Detail und bei Auslegung §30 recht! Aber alter Kumpel: P E A C E !!! ;-)
Erstellt am 16.07.2007 um 22:07 Uhr von hans
@Opa,
ne leider geht es nicht ohne Nachrücker, denn für den ordentlichen Beschluß muß auch ordentlich eingeladen werden...
Wenn der Eingeladene abre "unentschuldigt" fehlt- tja, dann kann man natürlich nichts machen... :))
Sehe ich ähnlich, aber gerade am Anfang sollte man als BR eher eine Konfrontation wagen bevor der ArG einen nicht mehr ernst nicht. Später kann man das Wohlwollen immer unter die Nase reiben nach dem Motto: "guck, WIR sind doch konstruktiv..."
in diesem Sinne: immer für die Firma und alles für die Kollegen
Gruß, Hans
Erstellt am 17.07.2007 um 00:12 Uhr von sonne
Gustav, wenn dann die Abteilung z.B. aufgrund der Urlaubszeit nicht besetzt ist hätte ich kein Problem damit, einen betriebsbedingten Verhinderungsgrund für das Ersatzmitglied zu sehen und würde das nächste Ersatzmitglied einladen.
Erstellt am 17.07.2007 um 07:18 Uhr von Bergmann
Bedenkt mal bitte aber auch--- der MA kann überraschend krank werden und der Laden läuft trotzdem weiter !!!!Für die BR-Sitzung ist rechtzeitig Bescheid gegeben worden und der AG hat dafür zu sorgen , das der Laden weiterläuft !!!
Gibt man den AG den kleinen Finger--bald will er die ganze Hand und kurz drauf noch die andere !!!!
Haltet euch konform zum BetrVG und Keiner pinkelt euch ans Bein !!!
Erstellt am 17.07.2007 um 08:06 Uhr von pirat
@ Bergmann,
klare Worte. Stimmt
Bei uns sollte angeblich die Produktion stehen, wenn die BRM in die BR Sitzung gingen....
Ausreden von Seiten der GL gibt es immer und up´s viel der regelmäßige BR Sitzungstermin vom Himmel?
Erstellt am 17.07.2007 um 14:42 Uhr von Gustav
Hallo Sonne !!!
Genau so siehts aus ! Ein betriebsbedingter Verhinderungsgrund !? Aber wo steht das ??? Gruß Gustav
Erstellt am 17.07.2007 um 18:14 Uhr von Immie
Also so wie ich das verstanden habe, gibt es diese betr. Notwendigkeiten bei der BR Arbeit einzelner BRM.
Nicht aber für die Teilnahme an einer BR Sitzung, da das einzelne BRM keinen Einfluss auf die terminliche Lage der Sitzung hat.
Da dies in der Verantwortung des Vorsitzenden liegt.
§30 und §37 BetrVG
Grüsse
Erstellt am 17.07.2007 um 20:06 Uhr von Kölner
@all
Klasse Diskussion und so unsinnig!
Fakt ist, der Nachrücker ist zu laden. Wenn dieser wegen "angeblicher betrieblicher Notwendigkeiten" nicht kann, wird kein weiteres EBRM geladen.
Macht im Sinne des Gesetzes auch wenig Sinn...