§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

1.räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder

Ich brauche die Definition von "räumlich weit"

Weiß einer wie weit das sein soll?