Erstellt am 15.06.2006 um 17:30 Uhr von Kölner
@zorro
Wenn das Gremium dazu die einelnen BRM bestimmt/gewählt hat...
Erstellt am 15.06.2006 um 22:16 Uhr von Lotte
@kölner
bei uns hat die andere Liste per Mehrheitsbeschluss durchgesetzt, dass es nur zwei Ausschussmitglieder in jedem Ausschuss gibt, so dass unsere Liste in keinem Ausschuss außer dem BA vertreten ist. Auf meine Kritik hin, dass es nur der Ausgrenzung unserer Liste diene, wurde mir gesagt, dass ich als Freigestellte ja jederzeit an einem Ausschuss teilnehmen könne.
Stimmt das also nicht, kann ich ungewählt nicht teilnehmen?
LG ;~} Lotte
Erstellt am 15.06.2006 um 22:37 Uhr von Kölner
Es ist doch davon auszugehen, dass Ausschüsse keine Arbeitsgruppen/Arbeitsgemeinschaften (wie bei dem sozialen Gesocks üblich) sind, die sich lose und (un-)zweckmäßig bilden und auflösen können, oder?
Demgegenüber würde auch die Abberufung und Bestellung einzelner BRM keinen Sinn mehr ergeben, wenn jederzeit jedes BRM willig oder unwillig an einer Ausschusssitzung teilnehmen oder nicht teilnehmen könnte.
Ungewählt sehe ich kein automatisches Teilnahmerecht - auch nicht nach § 28 BetrVG und auch nicht wegen § 38 BetrVG!
Erstellt am 16.06.2006 um 07:13 Uhr von Frank B.
Betriebsausschus mit zwei Mitgliedern?
Es sollten doch immer ungerade Anzahlen sein, wenn Beschlüsse zu fassen sind.
Regelt dies in der Geschäftsordnung, dann wisst ihr welche Rechte wer hat. In unserer GO steht zum Beispiel, dass in Ausschüssen, in denen der Vors. nicht ist, der Vors. ein Teilnahmerecht hat.
Erstellt am 16.06.2006 um 07:24 Uhr von Kölner
@Frank B.
Ich will Lotte ja jetzt nicht unnötig in Schutz nehmen, aber ich verstehe den Satzteil "so dass unsere Liste in keinem Ausschuss außer dem BA vertreten ist" nicht so wie Du!
Erstellt am 16.06.2006 um 14:50 Uhr von Lotte
@kölner
für diesen Schutz, den Du lieber Robin Hood mir gewährst, bedanke ich mich recht artig und will Dir die ungehobelte, barbarische Ausdrucksweise (soziales Gesocks) noch einmal verzeihen