Wir sind 5 Mitglieder im BetrAusschuss.
Ein leider nicht in den Ausschuss gewähltes BR-Mitglied möchte gern an den laufenden Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Es ist sehr interessiert und engagiert.
Ein Mitglied des BetrAusschuss meint, das wäre nicht möglich. Stimmt das?
Auf welchen § im BetrVG können wir uns beziehen (§37)?