Ein leider nicht in den Ausschuss gewähltes BR-Mitglied möchte gern an den laufenden Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Es ist sehr interessiert und engagiert.
Ein Mitglied des BetrAusschuss meint, das wäre nicht möglich. Stimmt das?
Auf welchen § im BetrVG können wir uns beziehen (§37)?
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