Hallo,

nochmal eine Frage zum Wochenende:

Wir sind nicht tarifgebunden und haben vor kurzem Gehaltsgruppen, bzw. Gehaltsbänder eingeführt, zusammen mit einer Unternehmensberatung die "marktgerechte" Bandbreiten für jede Stelle ermittelt hat, um mehr "Gerechtigkeit" und "Transparenz" herzustellen.

Jetzt soll jemand eingestellt werden auf eine Stelle, für die wir händeringend Leute suchen, Gehaltsband ist hier, sagen wir mal, von 35000 bis 40000 EUR, der Kandidat verlangt aber 45000 EUR p.a., was man auch bereit ist ihm zu zahlen!

Als BR würden wir der Einstellung grundsätzlich zustimmen wollen, aber nicht der Eingruppierung, welche Konsequenzen hätte das für den Kandidaten, fängt der dann "nur" mit 35000 an? Die GL hat schon angedeutet ihm zur Not eine "Dauer-Prämie" von 5000 EUR p.a. zahlen wollen, vertraglich mit ihm vereinbart...

Das würde doch absolut die vereinbarten Gehaltsgruppen unterlaufen? Welche Möglichkeiten haben wir hier als BR? Mit welcher Begründung lt. §99 können wir der Eingruppierung widersprechen und vor allem eine zunächst richtige Eingruppierung bis 40000 EUR mit anschl. Prämienzahlung verhindern? Der AG ist der Meinung das sei einzelvertragliches Recht, er könne jedem AN soviel Prämie zahlen wie er will, aber Prämienzahlung (sowie Boni, Zielvereinbarungen etc.) sind doch auch mitbestimmungspflichtig, oder?

Wenn das so läuft hätte man sich auch den Aufriss mit den Gehaltsbändern schenken können....