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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgehung der richtigen Eingruppierung in Lohngruppen durch Dauer-Prämien?

F
FrageVomBr
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

nochmal eine Frage zum Wochenende:

Wir sind nicht tarifgebunden und haben vor kurzem Gehaltsgruppen, bzw. Gehaltsbänder eingeführt, zusammen mit einer Unternehmensberatung die "marktgerechte" Bandbreiten für jede Stelle ermittelt hat, um mehr "Gerechtigkeit" und "Transparenz" herzustellen.

Jetzt soll jemand eingestellt werden auf eine Stelle, für die wir händeringend Leute suchen, Gehaltsband ist hier, sagen wir mal, von 35000 bis 40000 EUR, der Kandidat verlangt aber 45000 EUR p.a., was man auch bereit ist ihm zu zahlen!

Als BR würden wir der Einstellung grundsätzlich zustimmen wollen, aber nicht der Eingruppierung, welche Konsequenzen hätte das für den Kandidaten, fängt der dann "nur" mit 35000 an? Die GL hat schon angedeutet ihm zur Not eine "Dauer-Prämie" von 5000 EUR p.a. zahlen wollen, vertraglich mit ihm vereinbart...

Das würde doch absolut die vereinbarten Gehaltsgruppen unterlaufen? Welche Möglichkeiten haben wir hier als BR? Mit welcher Begründung lt. §99 können wir der Eingruppierung widersprechen und vor allem eine zunächst richtige Eingruppierung bis 40000 EUR mit anschl. Prämienzahlung verhindern? Der AG ist der Meinung das sei einzelvertragliches Recht, er könne jedem AN soviel Prämie zahlen wie er will, aber Prämienzahlung (sowie Boni, Zielvereinbarungen etc.) sind doch auch mitbestimmungspflichtig, oder?

Wenn das so läuft hätte man sich auch den Aufriss mit den Gehaltsbändern schenken können....

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Community-Antworten (6)

G
ganther

13.07.2018 um 18:06 Uhr

die Eingruppierung ist doch richtig... ich war letztens im Rahmen eines Seminars am LAG. Chef zahlt seinem Schwiegersohn als Pförtner ein Gesamtgehalt das einem Meister entspricht. Er macht das durch Zahlung einer monatlichen Prämie von 60% zum Gehalt. Der BR ist dort Baden gegangen. Das Gericht sah das als völlig problemlos an. Die Eingruppierung war richtig, da hat der mitzubestimmen. Die individuelle Prämie war es nicht, da es sich um keinen kollektiven Sachverhalt handelte

AM
alter Mann

13.07.2018 um 18:57 Uhr

Warum sollte ein BR eine Entlohnung ablehnen, die über dem ausgehandelten Rahmen liegt? Für wen wäre die höhere Bezahlung ein Nachteil? Es gibt in §99 schlicht keinen Grund für eine Ablehnung. Ich würde mir die Haltung des AG gut merken. Möglicherweise gibt es ja mal die Situation, in der Ihr meint, da müsste jemand mehr verdienen. Und wenn dann der Chef meint, er könne ja nicht und auf Eure Regelungen verweist...

F
FrageVomBr

16.07.2018 um 09:54 Uhr

..naja, ein Geschmäckle bekommt die Sache dadurch, dass das Gehaltsband von 35-40 TEUR eigentlich auch schon zu niedrig ist, die Unternehmensberatung und der AG haben wort- und zahlenreich erklärt dass das Band absolut marktgerechte Gehälter widerspiegelt, natürlich passen so die vorhandenen Gehälter bestens ins Band und alles ist (scheinbar) bestens, kommt ein MA mit einem Wunsch nach Gehaltserhöhung um die Ecke, heisst es: Warum, sie werden doch marktgerecht bezahlt?

Jetzt haben wir gleich den ersten Fall wo deutlich wird, dass das Gehaltsband wohl doch nicht soooo marktgerecht zu sein scheint...

Mal sehen ob wir das Band nach oben verschoben bekommen.

C
celestro

16.07.2018 um 11:36 Uhr

Vielleicht konnte dieser Mensch auch seine überhöhte Gehaltsforderung einfach deshalb durchbringen, weil händeringend Personal gesucht wird.

R
RoterFaden

16.07.2018 um 14:21 Uhr

Und diese Gehaltsgruppen habt ihr als BR mit eurem AG und dessen Unternehmensberater alleine ausgehandelt? Ohne eine Gewerkschaft?

F
FrageVomBr

16.07.2018 um 15:46 Uhr

Ja, wir haben keine Gewerkschaft im Haus.....

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