Eingruppierung, Lohngruppen der AN
Hallo zusammen,
wir haben einen 7 köpfigen BR. Nun haben sie eine paritätische Kommission gebildet um mit dem AG Einguppierungen der MA vorzunehmen. Dies hatte zur Folge, dass überall Stellenbeschreibungen erstellt wurden. Ich habe beim BR nachgefragt welchen Sinn dies alles haben soll. Daraufhin hat man mir gesagt, dass Endziel wäre gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Nun ist es so, dass viele bei uns verschiedenes verdienen und mir wurde gesagt, dass leider, wenn in einer Abteilung gleiche Arbeiten verrichtet werden auch schon mal eine senkung des Lohns bei dem einen oder anderen vorkommen könnte. Nun sin hier alle verunsichert. Die einen glauben, in Zukunft mehr zu verdienen und die anderen glauben, dass man ihnen ev. etwas wegnehmen könnte. Kann doch wohl nicht sein, dass der BR über unsere Gehälter entscheidet. Ich habe den Eindruck, der AG lacht sich Schrott und ist froh, dass es ein paar Idioten gibt, die seine Arbeit machen. Nun meine Frage: Kann der BR die Höhe der Gehälter mitentscheiden und 2. Ist es nicht unsinnig, diese Arbeit überhaupt zu machen? 3. Wenn dies Mitbestimmungspflichtig ist, wäre es nicht besser, sie lassen die Arbeit den AG machen und entscheiden nachher in dem einen wie dem anderen Fall ob es so gemacht werden darf. Wir sind alle ganz schön verunsichert und unser BR führt sich auf, als wären sie die AG viele Grüße Sara
Community-Antworten (8)
22.06.2010 um 15:31 Uhr
@Orangengesicht
In erster Linie gibt es ja bei Euch sicher einen Tarifvertrag zu Lohn- und Gehalt, oder?
Was sagt denn dieser aus? In welcher Branche seid ihr denn?
22.06.2010 um 15:50 Uhr
leider nein! Unser AG gehört nicht dem AG-Verband an und wir sind in der Elektro-Industrie. Zuständig für uns als Gewerkschaft wärde die IG-metall
viele Grüße Sara
22.06.2010 um 15:53 Uhr
@Orangengesicht
Dann wollen die sich sicher an den ERA Tarif der IG Metall in der Metallbranche anpassen. Google diesen doch mal, da erfährst Du so Einiges.
22.06.2010 um 16:29 Uhr
Danke für den Tip. Da finde ich zwar die ganzen Entgeldgruppen aber leider kein Entgeld so wie ich es bekomme. Kann denn der BR bestimmen, z.B. jemand gehört in die Entgeldgruppe 10, verdient aber bisher einen Monatslohn von 2700,00 das er zurückgestuft auf 2622,00 wird? Oder auch umgekehrt?
Gruß sara
22.06.2010 um 16:44 Uhr
Sorry, da bin ich nicht tief genug im Geschehen. Vielleicht kann Dir hier noch jemand eine Antwort geben, bei dem der Tarif zur Anwendung kommt.
Ich denke aber, dass dies evtl. passieren kann, der BR dann aber eben um eine Zulage in der Höhe der Differenz verhandeln kann. Aber wie gesagt - bin kein Spezialist für ERA Tarife.
Grüße
22.06.2010 um 18:34 Uhr
@Orangegesicht
Im Arbeitsrecht gibt es wie im gesamten Recht ein Grundprinzip: Ober sticht Unter.
Hier angewendet heißt das: Wenn ein Tarifvertrag (Ober) anzuwenden wäre, dann gilt dieser und nicht das was Einzelvertraglich (Unter) vereinbart ist.
Und hier kommt der Haken bei Euch: Wenn kein TV gilt, dann muss die Anwendung einer Lohngruppentabelle EINZELVERTRAGLICH vereinbart werden! Das kann eine tarifliche Lohntabelle sein, an die sich der AG freiwillig anlehnt, er kann aber Kraft seines Ideenreichtums auch eine eigene Tabelle erfunden haben. Aber wie gesagt: das gilt NUR, wenn der AG ein derartiges Lohngruppensystem im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Hat er hingegen nur festgelegt "Bekommt für seine Tätigkeit X EUR", dann ist er daran gebunden und kann nichts machen, außer allen AN neue Verträge anbieten in denen das dann so geregelt ist. Aber unterschreiben muss die natürlich niemand. Wenn aber im Vertrag ein derartiges System vereinbart ist, dann hat der BR das Recht darüber mitzubestimmen wer in welche Gruppe eingeteilt wird und ob der AN bei Änderung seiner Tätigkeit einen Gruppensprung macht.
Zu Deinen Fragen: Kann der BR die Höhe der Gehälter mitentscheiden?
NEIN! Die Höhe der Gehälter legt der AG bzw. ein anwendbarer TV fest. Wenn der AG ein eigenes Gruppensystem einzelvertraglich vereinbart hat, dann ist er an das System gebunden, das er im Vertrag vereinbart hat. Das System kann dann nicht mehr geändert werde, außer durch eine Vertragsänderung. Die Höhe der Gehälter in der Tabelle kann der AG nach oben anpassen (Günstigkeitsprinzip), nach unten wieder nur mit einer Vertragsänderung.
Ist es nicht unsinnig, diese Arbeit überhaupt zu machen?
Nein. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine gesetzliche Pflicht, und auch ohne ein entsprechendes System wäre ein AG grundsätzlich an diesen Grundsatz gebunden. Nur leider halten sich viele nicht daran und bezahlen nach Nase. Nun hätte eigentlich jeder schlechter gestellte AN das Recht seinen Lohn nach diesem Grundsatz überprüfen zu lassen - nur macht das keiner (wobei die Chancen auch nicht allzu gut stehen, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, die Gerichte könnten also nur sittenwidrige Differenzen verurteilen) - und i.d.R. weiß ja eh keiner was der andere verdient. Wenn (schon wieder wenn) der AG ein Lohngruppensystem anwendet und dabei sich im Lauf der Zeit der Schindluder eingeschlichen hat, ist es nur gut (und eine Pflicht des BR) da wieder Ordnung reinzubringen.
Wenn dies Mitbestimmungspflichtig ist, wäre es nicht besser, sie lassen die Arbeit den AG machen und entscheiden nachher in dem einen wie dem anderen Fall ob es so gemacht werden darf?
Genau das machen sie ja! Der AG legt vor und der BR sagt seine Meinung dazu. Dass das ganze in einer paritätischen Kommission stattfindet haben sie bei TV abgeschaut. Nur damit kein Irrtum aufkommt: Euer BR hat weder das Recht noch die Macht eigenmächtig irgendetwas festzulegen. Er kann nur der vom AG vorgesehenen Eingruppierung widersprechen und eigene Vorschläge machen. Wenn der AG auf diese Vorschlage nicht eingeht entscheidet ein Gericht. Ob der BR da Recht kriegt hängt von den Umständen ab: Wo der BR tatsächlich Macht hat, ist bei der Eingruppierung dafür zu sorgen das gleichartige Tätigkeit auch gleich bezahlt wird - da wenden die Gerichte auch den Gleichbehandlungsgrundsatz an. Aber wenn Euer BR ein bisschen was auf dem Kasten hat wird das für die Mehrheit nach oben gehen und für die wenigsten nach unten, außer sie waren für ihre aktuelle Tätigkeit massiv überbezahlt.
Wir sind alle ganz schön verunsichert und unser BR führt sich auf, als wären sie die AG
Das tun sie mit Sicherheit nicht! Wenn der AG sich mit dem BR wegen so etwas an den Tisch setzt, dann tut er das weil ER es will. Der BR kann ihn da zu nichts zwingen. Also könnt ihr sicher sein, das die Sache (mindestens auch) vom AG ausgeht. Und was die Argumentation des BR angeht, damit die Sache nach oben geht: Da müsst IHR mit einer sauguten Beschreibung Eurer Tätigkeit (wie irre kompliziert doch alles ist und was für ein immenses Fachwissen ihr braucht) hinter Eurem BR stehen! Wenn der BR als einzige Argumentationshilfe den Kommentar "naja, ich arbeit halt" hat, dann guckt der bei den Verhandlungen mit dem AG ganz schön in die Röhre! Anstatt Angst zu haben, das Euer BR Euch hintergeht solltet ihr ihm den Rücken stärken!
Aber nochmal: Ob die ganze Arbeit auch wirklich rechtswirksam auf Euch übertragen werden kann hängt davon ab, was in Eurem Arbeitsvertrag steht oder ob Euer AG sich einem TV angeschlossen hat und diesen auf Euch übertragen will, wobei rechtlich gesehen er das auch nur für Gewerkschaftsmitglieder machen darf, für alle anderen müsste der den TV auch wieder einzelvertraglich vereinbaren. Wenn also in Eurem Arbeitsvertag nichts von "der TV findet anwendung" oder "es wird die Anwendung folgender betrieblichen Lohntabelle vereinbart" steht, dann müsst ihr die Festlegung neuer Löhne nicht akzeptieren sonder könnt einfach nur sagen "Nein, danke, ich will nach Vertrag bezahlt werden".
22.06.2010 um 20:18 Uhr
Achtung ! Im deutschen Recht gibt es den Begrif der Besitzstandswahrung. Das bedeutet, das Personen, deren Arbeitsplatz / Tätigkeit in eine Gruppe mit weniger Gehalt eingestuft wird, ein Recht auf eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe ihres bisherigen Gehaltes haben. Erst ein neu eingestellter AN auf diesem Arbeitsplatz würde das niedrigere Gehalt bekommen. Wir haben es sogar geschafft, die personengebundenen Zuschläge (so heist diese Differenzzahlung, weil sie an die jeweilige Person, nicht aber an den Arbeitsplatz gebunden ist) mit zu dynamisieren (bei tariflichen Lohnerhöhungen werden sie protzentual mit erhöht). Darauf sollte euer BR auf jeden Falle achten, ob er eine Dynamisierung schafft, sei dahingestellt, eine Festschreibung oder sogar ein gegenrechnen bei zukünftigen Lohnerhöhungen sind durchaus auch möglich. Einen § dafür kann ich im Moment leider nicht nennen, aber das sollte der BR (mit Hilfe der Gewerkschaft?) herausbekommen.
Gruß, Ro
P.S. Mach den Haken bei den 7 Antworten raus, sonst ist hier Schluß.
23.06.2010 um 10:03 Uhr
@Roxxx
Den Begriff gibt es zwar, aber er ist nicht grundsätzlich immer anwendbar! Die Bestzstandswahrung muss sich aus Einzelvertrag, TV oder Gesetz ergeben. Wenn der AN (wie ich geschrieben habe) einzelvertraglich bzw. via TV einem Eingruppierungsschema unterwirft, ohne das der TV bzw. Einzelvertrag Besitzstandswahrung vorsieht, dann findet diese auch keine Anwendung..... Ein Gesetz, welches grundsätzlich Besitzstandswahrung für Löhne vorsieht ist mir nicht bekannt - ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Ein typische Anwendungsfall der gesetzlichen Besitzstandswahrung der mit spontan einfällt ist der Betriebsübergang, aber der findet ja hier keine Anwendung.
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