Eingruppierung, Lohngruppen der AN
Guten Tag liebe Kollegen im Forum,
ich habe schon einen Beitrag zum Thema "Eingruppierung" geschrieben und auch Antworten bekommen. Mein Nickname ist "Orangengesicht". Leider komme ich nicht mehr in die bisher geschriebenen Antworten rein. Ich bin mir sicher, dass ich das richtige Passwort hatte, aber es klappt einfach nicht. Deshalb kurz eine Erläuterung. Unser BR hat eine par. Komm. gebildet und nimmt mit dem AG Eingruppierungen vor. Es wurden vom AG Stellenbeschreibungen gemacht. Habe ich auch unterschrieben und akzeptiert. Wir gehören keinen Tarifvertrag an und haben alles Individualverträge. Einige in der Firma meinen, sie würden später mehr bekommen. Einige meinen weniger. Dies wurde mir schon bestens erläutert. Danke nochmals ans Forum. Nun habe ich mit meinen neu erworbenen Kenntnissen heute morgen die verantwortlichen aus dem BR angesprochen, welche Ziele sie mit der par. Komm. verfolgen. Es wurde mir gesagt, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ich sagte, dass man ja keinem etwas wegnehmen kann aber der AG kann etwas erhöhen (freiwillig). Da wurde mir gesagt, dass dies in Zukunft über Lohnerhöhungen gehen soll. Also, der AG hat in der Vergangenheit mal 2 % oder 3% Lohnerhöhung gewährt. Nun wollen sie, bei denen, wo der Lohn niedriger ist, dafür Sorge tragen, dass die mehr Lohnerhöhung bekommen sollen. Im Klartext: 2 Mann verrichten die gleiche Arbeit. Der eine bekommt 2000,00 EUR und der andere 2500,00 EUR. Dann soll der mit den 2000,00 EUR eine Lohnerhöhung bekommen und der andere nicht. Solange, bis der mit dem niedrigeren Lohn das gleiche verdient. Das finde ich aber hochgradig ungerecht, denn beide arbeiten ja für das Unternehmen. Kann man sich dagegen wehren? gruß sara
Community-Antworten (12)
23.06.2010 um 18:11 Uhr
Leider komme ich nicht mehr in die bisher geschriebenen Antworten rein. Ich bin mir sicher, dass ich das richtige Passwort hatte, aber es klappt einfach nicht.
? Geh einfach oben links auf "Alle Beiträge anzeigen" und such Deinen Beitrag. Die ANTWORTEN kannst Du dort auf jeden Fall lesen. Die Antworten selbst KANNST du nicht ändern (Antwort bearbeiten), das können nur die Autoren. Wenn Du selbst etwas neues beitragen willst verwende die Funktion "Antworten". Allerdings hast Du die Anzahl der Antworten auf 7 Antworten begrenzt, indem Du in Deiner FRAGE den Haken bei "nur 7 Antworten" nicht weggemacht hast. Das kannst Du aber auch jetzt noch tun. Klicke einfach auf "Beitrag bearbeiten" in Deiner Frage, dann kannst Du den Haken enfernen und dann kannst Du dort selbst eine neue Antwort schreiben.
Kann man sich dagegen wehren?
Wie schon gesagt: Schau bitte erst in Deinen Arbeitsvertrag was da zum Lohn vereinbart ist. Wenn Du den entsprechenden Passus gefunden hast melde Dich nochmal (siehe meine Antort in dem anderen Thread). Davon hängt alles ab.
Nun wollen sie, bei denen, wo der Lohn niedriger ist, dafür Sorge tragen, dass die mehr Lohnerhöhung bekommen sollen.
Das Wunschdenken Deines BR in Ehren, aber wenn der AG keine Lohnerhöhungen machen will kann sich Euer BR auf die Hinterbeine stellen und mit den Ohren wackeln, erreichen kann und wird er nichts.
23.06.2010 um 18:19 Uhr
Orangengesicht, dein BR sollte sich dringend mit §77 BetrVG nebst Kommentierung beschäftigen. Für euch ist sicherlich eine Gewerkschaft zuständig, die werden es spannend finden, was euer BR da treibt.
23.06.2010 um 18:46 Uhr
@Wetzlaf Ich lese aus Orangegesichts Beitrag erst mal nur, das der BR bei der Eingruppierung mitbestimmen will, und das darf er definitiv. Woraus sich das Recht des AGs ergeben soll, die AN neu einzugruppieren habe ich schon in dem anderen Thread in Frage gestellt (siehe dort). Was die Geschichte "Lohnerhöhungen" angeht, kann der BR gar nichts machen (da liegst Du mit §77 genau richtig!), aber es ist ja auch "nur" von "dafür Sorge tragen" die Rede... Wie das ablaufen soll ist nicht geklärt. Eine BV darüber können sie selbstverständlich nicht machen....
23.06.2010 um 19:45 Uhr
Es ist wahrscheinlich so gemeint. Der AG (bisher war es immer so) bietet eine Lohnerhöhung von x% an und der BR muss ja dann an den AG melden, Herr X ja und Herr Y nein. Dies finde ich aber noch ungerechter als gar keine Lohnerhöhung zu bezahlen. Denn die AN welche dann keine Lohnerhöhung bekommen sollen sind ja auch AN und sollen vom BR vertreten werden. Ich weiss nicht ob ich persönlich zu denen mit Erhöhung oder zu denen ohne gehöre, weil ich die Gehaltsstrukturen nicht kenne. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies, wenn es so kommen würde, zu großen Tumulten in der Firma führt. Das kann doch nicht Sinn eines BR sein? Grüße Sara
23.06.2010 um 19:50 Uhr
23.06.2010 um 19:57 Uhr
Doch! ich habe heute vormittag mit den beiden, welche in der par. Komm. sind gesprochen und danach mit 2 weiteren BR-Mitgliedern welche der gleichen Ansicht sind. Ich bin erst mal platt! Da ist ein BR Mitglied welches mir sagte (von den zwei weiteren) dass er 300 EUR weniger bokommt als ein Kollege mit gleicher Arbeit und deshalb wäre es doch wirklich gerecht. Noch ist es ja nicht soweit, aber wenn, dann dürfte sich der AG Schrott lachen denke ich. Und denen hab ich meine Stimme gegeben. Gruß Sara
23.06.2010 um 20:05 Uhr
Dann sag diesem BRM, das wenn der Kollege noch einmal 300€ mehr bekommt, er nur dann die Chance hat auch einmal so viel zu verdienen. Wie kuz gedacht ist das denn. Dann gibt es noch den schönen Satz, ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil.
Wenn die nur im BR sind, um ihre Finanzen zu verbessern, können sie sich auch vom Arbeitgeber kaufen lassen.
Du hast mein Mitgefühl!
23.06.2010 um 21:02 Uhr
meine Antwort war: wir befinden uns ja nicht in Nordkorea. Wenn einer etwas mehr bekommt, hat es sicher auch seine Gründe. Vieleicht hat er sich nur besser verkauft. Aber auf jeden Fall finde ich es verwerflich, auf dem Wege des BR mehr zu bekommen. Ich denke, die müssen ja auf jeden Fall mal der Belegschft mitteilen wie sie es vorhaben, oder? Haben die nicht die Pflicht, der Belegschaft ein Ergebnis mitzuteilen? Kann ich mich im Falle eines Falles an meine Gewerkschaft wenden? Gruß sara
23.06.2010 um 21:48 Uhr
Wenn du Mitglied bist würde ich jetzt schon mal ein beratendes Gespräch führen. Kann doch nicht schaden.
23.06.2010 um 23:05 Uhr
Anmerkung zu meiner Antwort auf Orangengesichts erste Frage (Antwort 7) @ rkoch Wir haben bei der Umstellung von Lohngruppen + Gehaltsgruppen + Meistergruppen auf Entgeltgruppen eine BV abgeschlossen in welcher die Regelung mit der Besitzstandswahrung festgeschrieben ist. Eine rechtliche Grundlage dazu kann ich leider nicht nennen, steht auch in der BV nicht drinn. Da sich die erste Frage aber um Neueingruppierungen drehte, nahm ich an das es sich bei Orangengesicht um etwas Ähnliches handelt. Die Antworten hier lassen die Sache natürlich anders aussehen. Trotsdem würde ich mich bei unveränderter Arbeitsaufgabe und den Versuch der Lohnrückstufung auf die Besitzstandswahrung berufen.
Gruß, Ro
24.06.2010 um 09:38 Uhr
Ich werde mal noch ein paar Fragen an die BR-Mitglieder wie genau es ablaufen soll, stellen und mich hier im Forum wieder melden. Was ich wohl mittlerweile erfahren habe seit dem ich mich damit befasse, das die BR-Mitglieder vor der BR-Wahl bei verschiedenen Kollegen und Kolleginnen damit geworben haben, sie bekämen demnächst mehr Lohn. Ich lasse mich mal überraschen und frage mal genauer an, wie sie es vorhaben. Zum Verständnis für alle Leser dieses Beitrages. Ich habe nichts gegen Anpassungen bei schlechter verdienenden Kollegen oder Kolleginnen an bessere Löhne bei gleicher Arbeit. Nur dagegen, dass den anderen etwas weggenommen wird. Das wäre ja schon, wenn sie keine Lohnerhöhung bekommen und die anderen ja. Gruß sara
24.06.2010 um 10:07 Uhr
Der AG (bisher war es immer so) bietet eine Lohnerhöhung von x% an und der BR muss ja dann an den AG melden, Herr X ja und Herr Y nein. Dies finde ich aber noch ungerechter als gar keine Lohnerhöhung zu bezahlen.
Ich würde mir das System noch einmal vom BR erklären lassen! Das was Du jetzt schreibst ist vermutlich ein Missverständnis von Dir, denn:
Es wurde mir gesagt, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
DAS ist etwas anderes! Das ganze läuft bei Anwendung üblicher TV so ab:
Im TV ist mit mehr oder weniger blumigen Worten umschrieben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Entgeltgruppe Anwendung findet, z.B. aus ERA Bayern:
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bei der Arbeitsausführung voraussetzt. Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene mindestens derjährige Berufsausbildung erworben werden.
Das ist die Beschreibung für einen "Facharbeiter", entsprechende Entgeltgruppe 5
Jetzt kommt die Aufgabenbeschreibung ins Spiel. Der AG hat seine eigene Vorstellung von der Arbeit des AN und erstellt seinerseits eine Aufgabenbeschreibung. Da der AG das Weisungsrecht hat, kann er diese Aufgabe des AN quasi frei Schnauze definieren. z.B: sagt er: "Der Entwicklungsingenieur braucht nur eine Lehre". Also gruppiert er ihn in EG 5 ein. Das ist natürlich Quatsch, allein das Wort Entwicklungsingenieur führt seine Argumentation ad absurdum, aber da er das Weisungsrecht hat definiert er einfach so. Jetzt kommt der böse BR und erklärt dem AG, das das so nicht geht, seiner Meinung nach braucht der Ingenieur ein Studium, entsprechend EG 10. Jetzt streiten die zwei erst einmal um die Aufgabe dieses Entwicklungsingenieurs. Faktisch hat der BR da erstmal schlechte Karten, wenn der AG nicht an einen TV gebunden ist, der ihn verpflichtet die Aufgabe realistisch zu sehen und ggf. einem übergeordneten Gremium (Schlichtung) Entscheidungsgewalt gibt. Im schlimmsten Fall bleibt es bei der Beschreibung des AG. Hier braucht der BR Futter um gegen den AG argumentieren zu können. Da der BR nicht den Job jedes einzelenen AN kennen kann, braucht er als Futter Aufgabenbeschreibungen die die AN selbst erstellt haben, wer weiß wohl besser, was wirklich die Aufgabe ist wenn nicht der AN. Hat man sich endlich auf die Aufgabe geeinigt, kommt der nächste Schritt: Jetzt wird die Aufgabe mit den Anforderungsbeschreibungen verglichen (auch hier gibt es wie Du an der obigen Beschreibung siehst immense Spielräume) und wieder darum gestritten, wo die Aufgabe denn nun hin passt. Am Ende einigt man sich dann auf eine Eingruppierung, die dann für ALLE AN mit DER SELBEN Aufgabe gleich ist.
Genau das lese ich aus dem was Dein BR Dir erzählt. Über Lohnerhöhungen irgendwelcher Art (X %) wird ÜBERHAUPT nicht geredet, das darf der BR nämlich nicht. Hinter der Tabelle stehen dann irgendwelche Lohnwerte. Und wenn ein Facharbeiter bislang genau so viel bekommen hat wie eigenlich nach dieser Tabelle für einen Straßenkehrer richtig gewesen wäre, dann bekommt er ab dann deutlich mehr Geld. Wenn umgekehrt ein Straßenkehrer so viel Geld wie ein Facharbeiter bekommen hat, dann geht es für den natürlich nach unten. Unschön für diesen, aber wie willst Du argumentieren, warum jemand der 3 1/2 Jahre Laborant gelernt hat und hochbrisante Chemikalien zusammenmischt weniger oder nur gleich viel verdienen soll, wie jemand der bei Euch die Straße kehrt? (OK, das Beispiel ist extrem, aber es soll ja auch die Idee dahinter zeigen....)
Das ist das Ziel das Euer BR verfolgt. Gleiches Geld für gleiche Arbeit - und für höherwertige Arbeit mehr als für niederwertige Arbeit.
Aber nochmal: Ohne das ihr Euch vertraglich verpflichtet habt Euch diesem Lohnsystem zu unterwerfen oder ihr in die Tarifbindung geht wird da nichts daraus, außer ihr akzeptiert das so stillschweigend.
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