Richtige Eingruppierung für Prozessbegleitung in der Krankenpflege?
Seit einem Jahr ist in unserem kommunalen Krankenhaus eine Pflegekraft als Prozessbegleiterin für die Pflege angestellt. Sie wurde damals als Krankenschwester in EG 7a Stufe 3 bei uns eingestellt. Früher war sie selbständig in anderen Häusern tätig. Meiner Meinung nach müsste sie mit ihrer Zusatzqualifikation höher eingruppiert werden. Hat jemand bereits Erfahrung mit einer Einstellung zur Prozessbegleitung? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (9)
20.03.2012 um 11:45 Uhr
@Fliege
welche Zusatzqualifikation besitzt denn diese Pflegekraft? Wie war genau die Stellenausschreibung für die "Prozessbegleiterin"? Mangels einer neuen Entgeltordnung ist ja nur eine Zuordnung nach "alten" BAT-Eingruppierungen möglich und damals gab es, IMHO, keine Prozessbegleiterin. Dieses alles natürlich nur ausgehend von den Annahme, dass bei euch der TVöD angewendet wird, was ich unterstelle wegen den kommunalen Krankenhaus.
LG Galaxy
20.03.2012 um 11:45 Uhr
Hallo Fliege, kannst Du mal genauer erklären, um was für eine Zusatzqualifikation es sich handelt?
20.03.2012 um 11:54 Uhr
Galaxy, Mini flash mob ;-))
20.03.2012 um 12:01 Uhr
@nicoline
jepp, zwei *****. ein Gedanke und dann noch aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen innerhalb der Republik zeitgleich gepostet, wir sind gut...... ;-)) Nun ist Fliege dran... LG Galaxy
20.03.2012 um 13:11 Uhr
@Galaxy
@nicoline
Der TVöD-K findet Anwendung.
Eine Stellenausschreibung fand hier ausnahmsweise nicht statt (BR war einverstanden), da sie ursprünglich als Krankenschwester auf Station eingestellt werden sollte, man aber im Lebenslauf ihre zusätzlichen Fähigkeiten erkannte.......
Sie ist Fachkraft für Dokumentation und Fortbildung, sowie Dozentin für Fachkrankenpflege.
20.03.2012 um 15:14 Uhr
@Fliege
so etwas habe ich mir gedacht. Da es für diese Stelle keine explizite Ausschreibung mit einer dementsprechenden Stellendotierung gegeben hat bringt die Zusatzqualifikation für die Kollegin gar nichts, zumindest nicht finanziell. Selbst für "Kodierfachkräfte"(das scheint die Kollegin ja zu sein) gibt es keine offizielle Eingruppierung, weil nach wie vor eine neue Entgeltordnung fehlt und die alte "BAT-Entgeltordnung" diesen Beruf noch überhaupt nicht kannte. Dementsprechend sind diese KollegeInnen, je nach Bedarf in den mir bekannten unterschiedlichen Krankenhäusern auch unterschiedlich eingruppiert, von E7a über E8 bis zur E8a oder E9a, das ist das Dilemma. Da sie ja mit eurer Zustimmung als GKP eingestellt wurde erscheint mir die Eingruppierung mit EG 7a, Stufe3 als richtig. Außerdem hat die Kollegin ja auch einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, in diesem steht auch die Eingruppierung und den hat sie ja unterschrieben. Und da sie außerdem, so wie du es schreibst, ja früher selbstständig in anderen Häusern tätig war, sollte sie zumindest "ihren Marktwert" gekannt haben.
Gruß Galaxy
20.03.2012 um 15:17 Uhr
Hallo Fliege, wenn nicht schon geschehen, sollte jetzt eine detaillierte StellenBESCHREIBUNG angefordert werden. Anhand dieser wird die Eingruppierung wahrscheinlich über den allg. Teil des BAT erfolgen müssen. Wir haben vor einiger Zeit eine Krs an dem kleinsten unserer Standorte eingestellt die genau das machen soll, was Du beschreibst, nämlich Prozess-(begleitung) Schnittstellenoptimierung. Sie hatte auch eine Zusatzausbildung, habe aber vergessen was und jetzt auch keine Zeit nachzuschauen. Langer Rede kurzer Hals: In EG 10 wurde sie eingruppiert.
20.03.2012 um 15:26 Uhr
Danke für eure fast zeitgleichen Antworten. War und bin heute in vielen Besprechungen, deshalb die Zeitverzögerung mit Antworten.@Galaxy Während ihrer Selbstständigkeit kannte sie sicher ihren Marktwert, jedoch war der sicher nicht TVöD- abhängig und sie möchte ja keine unverschämte finanzielle Forderung stellen, jedoch mehr als eine Krankenschwester. Derzeit wird die Stelle nämlich von der GL noch kritisch gesehen, am liebsten würde sie die Stelle wieder "einsparen".
@nicoline Das ist wohl eine gute Eingruppierung. Wie hat sie diesen Sprung geschafft? Verhandlung oder war der AG von vornherein dazu bereit?
20.03.2012 um 21:15 Uhr
Fliege, die Dame war auf dem Absprung, der AG hat sich bei der Eingruppierung nicht geziert und hat sie unbedingt gewollt. Deshalb hat er sie ohne Ausschreibung und ohne unser Wissen in die Position gehievt, wäre fast vor Gericht gegangen. Immer, wenn man mit dem BAT in der Anlage 1b eingruppierungstechnisch nicht weiterkommt muss man in den Teil mit den unbestimmten Rechtsbegriffen wechseln, nämlich in die Anlage 1a um hier anhand von Stellenbeschreibung und Stellenbewertung eine korrekte Eingruppierung finden zu können. Aber, das beherrschen die meisten PA nicht wirklich und BR erst recht nicht, unseren eingeschlossen. So aus der Ferne kann man wirklich nicht sagen, was bei Euch die richtige Eingruppierung wäre, weil es wesentlich darauf ankommt, was für Aufgaben dahinter stecken. Also, die MA sollte einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung stellen, dann Stellenbeschreibung anfordern und aufi geht's!
Derzeit wird die Stelle nämlich von der GL noch kritisch gesehen, am liebsten würde sie die Stelle wieder "einsparen". Tja, auf so einem Schleudersitz wird man immer an dem sichtbaren/merkbaren Erfolg gemessen, der hier eben nicht immer sofort eintritt
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