Hallo, wir haben eine Anhörung erhalten für eine Mitarbeiterin, deren Gehalt erhöht werden soll. Bei uns wird nach Tarifgruppen bezahlt. Die Mitarbeiterin gehört schon seit längerer Zeit höher eingruppiert. Folgende Historie:

2007: Die Mitarbeiterin wurde bei einer Tochter-Firma eingestellt, und zwar von einem Betrieb kommend, der später mit uns verschmolzen wurde. Die Tochter-Firma bestand aus eben dieser Mitarbeiterin sowie der Geschäftsführerin, welche gleichzeitig bei uns - also der Mutter - eine leitende Funktion inne hatte. Die Tochter-Firma wurde gegründet, um den Ersatzteilhandel für einen bestimmten Bereich aus der Mutter auszugliedern. Die Mitarbeiterin wurde zu den gleichen Konditionen eingestellt, welche sie auch bei ihrem alten Betrieb hatte, eingestellt: 40 Std. / Woche und ca. 2.200 Brutto Gehalt. Das Aufgabengebiet hat sich erheblich verändert.

2009: Die Mitarbeiterin wurde von uns, der Mutter, übernommen. Gleiches Gehalt, aber 35 Std. - Woche. Diese Einstellung ging ohne Anhörung am BR vorbei. Die Kollegin wurde entsprechend dem Gehalt, das sie bezog, eingruppiert. Es wurde ihr (mündlich) zugesagt, dass sie eine Höhergruppierung erwarten könnte, wenn sie ihre (selbst finanzierte) Fortbildung zur Fachkauffrau Einkauf & Logistik erfolgreich absolviert habe. Noch in 2009 schloss sie die Fortbildung erfolgreich ab. Die Tätigkeiten blieben grundsätzlich die gleichen, es kamen jedoch etliche weitere Aufgaben hinzu.

Ende 2009: Die ehemalige Firma der Mitarbeiterin wurde mit unserem Betrieb verschmolzen.

2010: Die Mitarbeiterin hat bei ihrer Vorgesetzten mehrfach wegen einer Gehaltserhöhung vorgesprochen. Auch der Betriebsrat, der zwischenzeitlich involviert war, hat die fällige richtige Eingruppierung bei der Geschäftsleitung eingefordert. Dieser hat mit der Argumentation abgelehnt, er wolle alle Mitarbeiter der verschmolzenen Firma gleichzeitig gehaltlich neu eingruppieren, aber zum jetzigen Zeitpunkt könne sich unsere Firma das nicht leisten.

Im Laufe von 2010 und auch in 2011 gab es diverse Lohnerhöhungen für Personal mit Leitungsfunktion. Die verschmolzenen Mitarbeiter kamen durch Arbeitszeitsenkung in den Genuss einer rechnerischen Lohnerhöhung. Eingruppiert wurden sie jedoch noch nicht, jedenfalls die meisten.

Juni 2011: Anhörung für die Höhergruppierung der Mitarbeiterin. Sie soll jedoch immer noch nicht entsprechend ihrer Tätigkeit eingruppiert werden, sondern immer noch mindestens 2 Gehaltsgruppen zu niedrig. Sie hat dem BR gegenüber erwähnt, dass sie kündigen werde, wenn sie nicht endlich ordentlich - wie die anderen im Betrieb - eingruppiert wird. Das wäre ein großer Verlust (auch wenn jeder ersetzbar ist; das know-how muss sich aber erst mal jemand Neues erarbeiten...)

Wir - Betriebsrat - wollen der geplanten Höhergruppierung widersprechen. Was können wir tun, wenn der Geschäftsführer dann sagt, dass er ihr überhaupt keine Erhöhung gibt. Welcher Weg bleibt uns in diesem Fall, die richtige Eingruppierung durchzusetzen? Wäre das ein Fall für die Einigungsstelle?



2009: Die Mitarbeiterin