Wir sind ein 5er-Betriebsrat und haben drei Ersatzmitglieder. Wie weit dürfen wir die Ersatzmitglieder in die laufende Betriebsratsarbeit mit einbeziehen, dürfen wir Ihnen alles zur Kenntis mitteilen (Protokolle von Betriebsratssitzungen, Anfragen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber...) und sie ständig in unseren Betriebsrats-E-Mail-Verteiler aufnehmen, damit sie auf dem Laufenden sind, wenn sie in einer Sitzung einspringen müssen? Haben sie einen Schulungsanspruch auf ein Betriebsrats-Einführungsseminar, denn wenn sie vertreten müssen, sollten sie doch auch einen entsprechenden Hintergrund haben?