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Ersatzmitglieder eines Betriebsrates

S
Streitburg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aus unserem Betriebsrat scheiden aus Übernahmegründen 4 Vollmitglieder aus und die Ersatzmitglieder rücken nach. Jetzt haben wir keinerlei Ersatzmitglieder mehr. Ist es zwingend erforderlich, dass wir neu wählen, wenn ja, geht es, dass wir nur Ersatzmitglieder wählen oder muss der gesamte Betriebsrat neu gewählt werden.

Vielen Dank für Antworten

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.11.2011 um 17:16 Uhr

@Streitburg Wenn die Anzahl der BR-Mitglieder laut Wahl 2010 (?) noch gegeben ist nach Eintritt aller Ersatzmitglieder muss man nicht neu wählen. Erst wenn die Anzahl unterschritten wird. Und: Nein, man kann nicht nur Ersatzmitglieder wählen. Es muss der gesamte BR neu gewählt werden.

N
niemand

09.11.2011 um 17:17 Uhr

neu wählen müsst ihr erst wenn ein BR ausscheidet und kein Nachrücker mehr zur Verfügung steht. Ersatzmitglieder nachwählen geht nicht. Wenn nun ein Br bei einer Sitzung fehlt müsst ihr mit verminderter Zahl tagen.

R
rkoch

10.11.2011 um 09:26 Uhr

Was mich interessieren würde:

aus unserem Betriebsrat scheiden aus Übernahmegründen 4 Vollmitglieder aus

Was verstehst Du unter "aus Übernahmegründen"? Wer wird da von wem übernommen? Das klingt für mich ein bisschen wie Spaltung/Zusammenlegung von Betrieben, Betriebsübergang, .....

Falls etwas derartiges vorliegt kämen je nach Situation auch andere Gründe für Neuwahlen in Frage und natürlich würde sich die Situation des BR an sich u.U. ändern!

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