Wir sind eine Immobiengesselschaft, mit zahlreichen Hausmeistern in ganz Deutschland.
Es finden in den verschiedenen Regionen drei/vier Treffen/Meetings statt. Eines jeweils mit dem Betriebsrat.
Am Ende des Treffens können die Mitabrbeiter fragen an den Betriebsrat stellen, über Probleme berichten, das übliche also.
Wir haben für unseren Bereich, drei offizelle Vorgesetzte mit Weisungsberechtigung.

Sie verlassen die Runde

Nun hat sich herausgestellt, dass die drei Vorgesetzten einem Mitarbeiter die Weisungserlaubniss erteilt haben und dass schon vor einigen Jahren. Er darf also jedem Mitarbeiter in unserer Abteilung für seinen Bereich Arbeitanwesungen erteilen, denen wir folgen müssen.
Er nimmt trotz seiner von den drei Vorgesetzten erteilten Weisungserlaubniss an den Geschprächen teil.
Ist dass zulässig?