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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einköpfiger Betriebsrat ohne Ersatzmitglied - geht das?

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Garrocha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen! Seid zwei Jahren bin ich einköpfiger Betriebsrat in unserer 12 Mann starken Firma. Nun besteht das Problem, das unser Ersatzmitglied uns verlassen hat und ich somit keine Vertretung habe. Mein ehemaliger Kollege ist ausgelost worden, da zwei Kandidaten Stimmengleichheit hatten. So wie ich die Sache sehe, kann ich den unterlegenen Kandidaten nicht als Vertretung benennen. Wie sieht die Rechtslage aus? Müssen Neuwahlen durchgeführt werden oder reicht es, ein Ersatzmitglied zu wählen? Ist es auch denkbar, dass ich ohne Vertretung im Amt bleibe, vorausgesetzt die Belegschaft ist damit einverstanden?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Gruß Garrocha

4.76304

Community-Antworten (4)

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Werner

28.08.2008 um 16:23 Uhr

Moin Garrocha, der Kollege der beim Losentscheid verloren hat, ist jetzt das Ersatzmitglied/Vertreter.

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Garrocha

28.08.2008 um 16:30 Uhr

Hallo Werner,

Danke für die schnelle Antwort. Wo kann ich diesen Sachverhalt denn nachlesen? Ich selber bin noch nicht fündig geworden.

Gruß Garrocha

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Werner

28.08.2008 um 17:00 Uhr

Jeder der bei der Wahl auch nur eine Stimme bekommen hat ist potenzielles Ersatzmitglied!! Unterliegen bei einem Losentscheid bedeutet er hatte Stimmen.

M
Matze24

28.08.2008 um 19:33 Uhr

Im Betriebsverfassungsgesetz BetrVG §25 (2) steht's geschrieben. Mit kollegialen Grüßen

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