Erstellt am 30.05.2006 um 10:13 Uhr von Mona-Lisa
DocPille,
ohne Rücksprache/Genehmigung mit der GL darf er auf keinen Fall in den Urlaub fahren! Lohnfortzahlung! Er riskiert seinen Arbeitsplatz!
Was der Arzt sagt, ist in diesem Fall zweitrangig!
Selbst wenn er bereits Krankengeld beziehen würde (nach 6 Wochen), braucht er die Genehmigung der GL.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 30.05.2006 um 10:59 Uhr von Fayence
DocPille,
als Betriebsrat würde ich überhaupt keine Stellungnahme abgeben!
Möglich ist ein Urlaubsantritt auch während einer Arbeitsunfähigkeit. Letzteres bedeutet nämlich nicht, dass ein AN an sein Heim gefesselt ist! Der AN muss allerdings alles unterlassen, was einer schnellen Genesung im Wege steht. Wenn ein Arzt sein o.k. gibt, würde ich mir dieses allerdings vom Arzt bescheinigen lassen und dem AG zur Kenntnisnahme vorlegen.
Und ob die Unbedenklichkeit dieser Reise wirklich bescheinigt wird, wage ich ganz stark zu bezweifeln!
@ Mona-Lisa
Im Fall von Krankengeldbezug ist eher die Krankenkasse der Ansprechpartner!
Erstellt am 30.05.2006 um 11:29 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
natürlich ist die Krankenkasse während des Krankengeldbezugs in erster Linie der Ansprechpartner. Von daher kommt ja auch in dieser Zeit die Kohle.
Wir hatten diesen Fall bei uns im Betrieb (Krankengeldbezug!), die geplante Reise des MA wurde von der Krankenkasse schlichtweg abgelehnt. Sie war wegen eines komplizierten Armbruchs krank.
Verreisen während der Lohnfortzahlung, auch mit Unbedenklichkeitattest des Arztes wurde in diesem Zusammenhang mit dem AG ebenfalls angesprochen. Er hat in so einem Fall mit drohendem Verlust des Arbeitsplatzes klare Position bezogen.
Beide, AG und Krankenkasse argumentierten, dass z.B. auf Reisen die schnelle Genesung nicht gegeben sei.
Ich bin im übrigen auch der Meinung, dass im Fall des MA von DocPille (Riss der Archillessehne) diese Bescheinigung vom Arzt wohl kaum ausgestellt wird.
Erstellt am 30.05.2006 um 11:37 Uhr von DocPille
Vielen Dank erstmal,
er wird heute operiert,dann schaun wir mal was er machen wird,und ob er die Bescheinigung vom Arzt bekommt.
Gebe euch dann nochmals Bescheid.
Erstellt am 30.05.2006 um 12:41 Uhr von Mona-Lisa
@DocPille,
würde mich echt interessieren, ob die Reise deines Kollegen stattfindet kann, oder nicht.
Erstellt am 30.05.2006 um 12:46 Uhr von Ramses II
Oh je!
Eine AU-Bescheinigung ist weder ein Urlaubsschein, noch Hausarrest. Wie Fayence völlig richtig schreibt darf man in der AU prinzipiell alles machen was die Genseung nicht beeinträchtigt. Insbesondere darf man auch einen genehmigten Urlaub antreten und auch verreisen (wenn es die Gensung usw.)
Im Zweifelsfalle lässt man sich von seinem Arzt bestätigen dass die Genseúng nicht beeinträchtigt wird. Der Arzt kann das schon auf Grund seiner Ausbildung erheblich besser beurteilen als ein Sachbearbeiter der Krankenkasse.
Ein paar Dinge sollte man aber beachten:
Der arbeitsunfähige AN sollte sicherstellen dass ihn evtl. Vorladungen zum MDK erreichen (hier ist also der privat Versicherte privilegiert) und er diesen auch Folge leisten kann.
Auslandsaufenthalte sind ohne Genehmigung der Krankenkasse nicht zulässig.
Nicht alles was erlaubt ist ist auch opportun. Nach vier Wochen Arbeitsunfähigkeit braun gebrannt im Büro zu erscheinen und von dem schönen Wetter an der Algarve zu erzählen kann vereinzelt zu Neidgefühlen führen.
Mona-Lisa,
ich nehme an, Du arbeitestim medizinischen Bereich?
Erstellt am 30.05.2006 um 23:16 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
muss dich leider enttäuschen!
Erstellt am 31.05.2006 um 00:31 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
dann erstaunt mich aber Dein Satz "Beide, AG und Krankenkasse argumentierten, dass z.B. auf Reisen die schnelle Genesung nicht gegeben sei."
Wie will Dein Arbeitgeber das beurteilen wenn er kein Arzt ist?
Erstellt am 31.05.2006 um 06:36 Uhr von Mona-Lisa
Guten Morgen Ramses II,
Diagnosen hat der AG zum Glück nicht!
die Realität schaut aber nun mal anders aus, wenn MA, die in der LFZ sind, eine gebuchte Busreise antreten, und bei der Rückkehr mit der Kündigung konfrontiert werden, fällt man schnell auf den Boden der Tatsachen zurück.
Oder der Besuch in der Disco mit dem Argument widerlegt wird, dass man mit dem "Gipsbein" ja nicht getanzt hat.....
Ich rate nach wie vor, ein solches Unterfangen (MA von DocPille) ohne Rücksprache mit den AG zu unterlassen.
"Insbesondere darf man auch einen genehmigten Urlaub antreten und auch verreisen.."
Gegenfrage: Wird in dieser Zeit der genehmigte Urlaub berechnet, oder die Lohnfortzahlung?
Erstellt am 31.05.2006 um 07:04 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
Mona-Lisa : Das ist eine gute Frage die gestern auch bei mir aufgetaucht ist.Irgendwo habe ich gelesen das eine doppelte Freistellung nicht möglich ist,AU und Urlaub geht also nicht zur gleichen Zeit.
Wenn der AG den Urlaub in der AU genehmigt,bleiben dem MA wohl die Urlaubstage.
Erstellt am 31.05.2006 um 07:28 Uhr von Mona-Lisa
ebenfalls guten Morgen, DocPille,
mich würde deine persönliche Meinung zu diesem "Fall" interessieren!
Erstellt am 31.05.2006 um 07:49 Uhr von Fayence
Guten Morgen DocPille & Mona-Lisa,
der Anspruch auf Entgeldfortzahlung wegen Krankheit ist doch wohl zweifelsfrei gegeben, zumal dieser Fall hier auch noch vor Urlaubsantritt eingetreten ist.
Und falls ein AN IM Urlaub arbeitsunfähig erkrankt, tritt der Anspruch auf Entgeldfortzahlung wg. Urlaub in den Hintergrund und der Anspruch auf Entgeldfortzahlung wg. AU in den Vordergrund. Selbst dann, wenn sich dieser AN auf Mallorca oder sonst wo aufhält!
Darum geht es doch aber nicht. Der AN ist NICHT verpflichtet, sich während seiner AU in seinen 4 Wänden aufhalten zu müssen. Er ist aber verpflichtet, nichts zu tun, was seiner Genesung im Wege steht. Dazu gehört auch, dass ev. notwendigen Kontrolluntersuchungen nachgekommen werden muss.
Beispiel: AN ist gestürzt und hat sich beide Arme gebrochen. Der Familienurlaub an der Nordsee ist gebucht und soll 1 Woche später angetreten werden. Beide Arme sind eingegipst, damit die Brüche ausheilen können. Wird der Genesungsverlauf negativ beeinflusst, nur weil dieser AN sich an der Nordsee aufhält?? Wohl kaum!
Der AG hat hier nichts zu genehmigen! Die Entscheidung, ob etwas gegen den Urlaubsantritt spricht, ist von dem behandelnden Arzt und bei Auslandsreisen von der Krankenkasse zu treffen.
Erstellt am 31.05.2006 um 07:55 Uhr von DocPille
Meine Meinung:
Im ersten Moment hatte ich eigentlich damit kein Problem,das er während AU in den Urlaub fährt,wenn genehmigt.
Jetzt bin ich der Meinung das dies absolut falsch wäre.Mit einem Riss der Achillessehne wird er sicher Probleme
bekommen,wenn er am Strand in der Türkei durch den Sand läuft.
Auch hat er noch die Aussage getätigt,bis Freitag AU,dann 2 wochen Urlaub,und dann wieder AU.Da war ich dann schon schockiert was das für eine Einstellung ist.
Ich habe ihm bei dieser Aussage darauf hingewiesen,wenn er so verfährt wars das dann wohl mit dem Arbeitsplatz.
Irgendwie ist das ein blöder Sachverhalt,ich hoffe das der MA sich heute bei mir meldet,und mir mitteilt was er zu tun gedenkt.
Erstellt am 31.05.2006 um 08:14 Uhr von Fayence
DocPille,
ich glaube nach wie vor nicht, dass Dein Kollege seitens des operierenden Arztes bescheinigt bekommt, diesen Urlaub zu diesem Zeitpunkt -aus medizinischer Sicht unbedenklich- antreten zu können!
Dein Kollege zieht nicht umsonst die Möglichkeit in Betracht, die AU unterbrechen und seinen offiziellen Urlaub antreten zu wollen!
Halte Dich als BR aus diesem Thema raus; Individualrecht!!!
Erstellt am 31.05.2006 um 08:58 Uhr von DocPille
@Fayence
Ich glaube mittlerweile auch nicht dran,das er diese Bescheinigung bekommt,und ich halte mich auch zurück in dieser Sache.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Erstellt am 06.06.2006 um 08:13 Uhr von DocPille
@Mona-Lisa
@Fayence
Guten Morgen,
Der MA ist am Freitag in Urlaub gefahren,hat die Bescheinigung des Arztes bekommen.
Erstellt am 06.06.2006 um 08:29 Uhr von Fayence
Guten Morgen DocPille,
wie heißt es so schön... "Ente gut, alles gut"! ;-)
Erstellt am 06.06.2006 um 16:01 Uhr von Mona-Lisa
Docpille,
ich wünsche deinem Kollegen, dass das dicke Ende nicht nachkommt......