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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Ag einen trotz AU zwingen an einer Firmenveranstaltung teilzunehmen?

H
Hasehugo
Jul 2021 bearbeitet

Meine Frage ist ob der Arbeitgeber einen trotz einer Au zwingen darf an einer sportlichen Veranstaltung teilzunehmen, mit der Begründung bei nicht Teilnahme die Kosten in Rechnung zu stellen… ( geht um eine sportliche Veranstaltung die viel kostet) nun hatte ich eine Fuß op ( klein, nichts großes) und darf nicht Auftreten. Die op war geplant und so gesehen mein Fehler das ich die Veranstaltung nicht bedacht habe… Die Veranstaltung ist in der Freizeit.

Vielleicht kann mir jmd da helfen

Danke :)

503013

Community-Antworten (13)

C
celestro

29.07.2021 um 12:11 Uhr

eine rechtliche Beratung im Einzelfall darf nur ein Rechtsanwalt vornehmen. Ganz grundsätzlich mutet es aber komisch an, das die Kosten von einer Firmenveranstaltung ein AN übernehmen soll, der AU ist. Hinzu kommt der doch etwas seltsame Faktor, das Du von "in der Freizeit" redest. Soweit ich mich erinnere, kann ein AG nicht über die Freizeit der MA bestimmen und somit keinen MA verpflichten, in der Freizeit an Veranstaltungen teilzunehmen, die er organisiert.

T
Thomas63

29.07.2021 um 12:52 Uhr

Man kann vieles tun solange der Heilungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Ich würde aber immer das konkrete Vorhaben mit dem Arzt absprechen, der kann es am besten beurteilen. Das mit der Freizeit ist allerdings schon seltsam, ich wüßte nicht was der AG einem in Rechnung stellen könnte.

H
Hasehugo

29.07.2021 um 12:57 Uhr

Wie würde man da am besten vorgehen? Auf der Rechnung ein Vermerk das der An eine au hat oder vorher bei der Krankenkasse anrufen ? Oder bei BG erfragen ? Bin etwas ratlos …

Möchte eigentlich möglichst ein rechts Streit vermeiden , aber auch nicht die Rechnung zahlen …

R
rtjum

29.07.2021 um 13:08 Uhr

habt ihr einen BEtriebsrat?

U
UdoWoe

29.07.2021 um 13:08 Uhr

Wenn jemand eine AU hat, dann ist er Arbeitsunfähig (=AU). Ende. Da kann der AG machen was er will. In gewissen Ausnahmen kann ich sicherlich arbeiten. Aber eine Sportliche Veranstaltung die auch noch in der Freizeit stattfindet geht sicher nicht. Und wenn der AG mir eine Rechnug schicken würden, dann würde ich diese auf seine Kosten wieder zurücksenden. Zwingen kann dich mit Sicherheit niemand. Was passiert mit Schulungen wenn du kurzfristig erkrankst? Musst du dann dieses Seminar auch bezahlen? Ich weis nicht, was sich dein AG denkt.

P
Pickel

29.07.2021 um 13:43 Uhr

"Wenn jemand eine AU hat, dann ist er Arbeitsunfähig (=AU). Ende"

Da machst du es dir zu einfach. Man kann schon zu dem Schluss kommen, dass der MA dadurch, dass er sich a) zu der Veranstaltung angemeldet hat und B) die planbare Fuß-OP nicht berücksichtigt hat fahrlässig das Vermögen des AG geschadet hat und damit ersatzpflichtig ist.

Wie schon gesagt: Dieser Einzelfall wird hier schwerlich rechtssicher beraten werden können / dürfen

U
UdoWoe

29.07.2021 um 13:49 Uhr

Man sollte alles lesen Pickel. Ich habe auch geschrieben, dass es sicherlich Ausnahmen gibt. Ob er sich zu der Veranstaltung angemeldet hat oder nicht, dies lässt sich aus der Frage von Hasehugo nicht erkennen. Weiterhin, ist es dir noch nicht passiert, dass du einen Termin ausgemacht hast und im Anschluß festgestellt hast, dass du einen weiteren Termin hast? Außerdem: Gesundheit geht immer vor, auch wenn, wir in diesem Fall die Fuß-OP eine geplante OP ist. Es geht ja wohl auch hauptsächlich um die Rechnung...

T
Timm

29.07.2021 um 15:15 Uhr

Hi, einfaches Vorgehen. Frage den Arbeitgeber auf welcher Grundlage seine Forderung beruht. Daraus kann man dann ggf. weitere Schritte ableiten.

K
Kjarrigan

29.07.2021 um 15:49 Uhr

Vielleicht sollte Hasehugo erst einmal mit dem Sachverhalt richtig rausrücken. Dann kann geprüft werden ob es Freizeit, Arbeitszeit, vom AG angeordnet von Hasehugo gewünscht, der AG Veranstalter oder nur Besteller oder sonstwas ist.

Es ist ja gut möglich, dass der AN über den AN die Möglichkeit hatte sich für eine Veranstlatung privat anzumelden (sagen wir mal Formel 1 Rennen mit Boxengasse (weil AG Sponsor - AN zahlt selber, reines FReizeitvergnügen 5 AN können teilnehmen- nur Persönliche Meldungen weil ein Sicherheitscheck gemacht werden muss) Hasehugo hat isch angemeldet, weil er das super findet und das Geld übrig hat. Er hat aber die OP "vergessen" und das er AU (krank) ist Dann ist es in meinen Augen völlig unstrittig, das Hasehugo die Kosten übernehmen muss, weil sein Verschulden und das nichts mit dem AV zu tun hat, sondern der AG nur als Vermittler (weil man ohne Sponsoring gar nicht an so eine Veranstaltung drankommt) fungiert.

E
enigmathika

29.07.2021 um 16:01 Uhr

verstehe ich Dich richtig? Dein Arbeitgeber hat eine sportliche Veranstaltung (für seine Angestellten?) gebucht/organisiert, die sehr kostenintensiv ist. Du hattest die Teilnahme zunächst zugesagt und sagst nun kurzfristig ab, weil Du eine geplante OP hattest. Die Veranstaltung kann ohne Dich nicht stattfinden und deshalb will der Arbeitgeber, dass Du trotzdem kommst oder Dir die Kosten in Rechnung stellen. Oder Du sollst dich gar sportlich betätigen. Ist das so korrekt?

das Wichtigste zuerst: Zwingen darf und kann Dich Dein AG natürlich zu nichts.

Ob er einen Regressanspruch gegen Dich hat, wird Dir jedoch in diesem Forum und anhand der spärlichen Informationen niemand beantwortten können.

C
celestro

29.07.2021 um 19:08 Uhr

"Wie würde man da am besten vorgehen? Auf der Rechnung ein Vermerk das der An eine au hat oder vorher bei der Krankenkasse anrufen ? Oder bei BG erfragen ?"

Bei dem genannten Sachverhalt werden Dir weder KK noch BG helfen können. Wenn der Arzt sagt "kein Sport", können auch KK oder BG nichts daran ändern. Und ob es rechtlich in Ordnung ist, dass Du die Kosten übernehmen musst, können Dir auch weder KK noch BG beantworten.

Ich würde:

1.) das alles laufen lassen und erst einmal abwarten, ob der AG da wirklich eine Rechnung schickt.

2.) wenn ja, dann kann man sich anschließend mit dieser Rechnung an einen Anwalt wenden und die Rechtslage klären lassen.

ansonsten hilft wirklich erst einmal nur die schon genannte Möglichkeit, mal in sich zu gehen und die "Schuldfrage" zu prüfen. Hat der AG die MA angemeldet, ohne das diese zugesagt haben? Oder hat man sich angemeldet und dabei unterschrieben, das man für die Kosten aufkommen muss, wenn man dann noch nicht kommt .... etc.

M
Moreno

29.07.2021 um 23:29 Uhr

Um eine Entschädigung einzufordern muss erst mal ein Schaden entstanden sein und dies ist hier mit Sicherheit nicht der Fall! Wenn ich 10 Freunde in ein Sommerhaus einlade und einer kommt nicht kann ich nicht anteilig die Miete einzufordern. Anders bei einer Umlage wenn dadurch die anderen mehr zahlen müssten.

I
IlkaB

30.07.2021 um 09:41 Uhr

Ich lese nirgends heraus, dass Hasehugo sich zu irgendwas angemeldet hat. Da kann sich der AG aufregen wie er mag... der AN ist krank geschrieben und muss deshalb nicht teilnehmen.

Und die geplante OP... ist Privatsache und die kann der AN so terminieren wie es ihm am besten passt, OPs macht man ja nicht eben zum Spaß und gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen möchte man so schnell wie möglich hinter sich bringen.

Aber ein paar Details mehr wären schon hilfreich.

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