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Urlaub 2010 trotz Krankheit gelöscht...

H
Hammer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo da draussen..... ich benötige, DRINGEND, von euch, HILFE!!!!!!

Ich war , leider, über ein ganzes Jahr Krankgeschrieben.....nun möchte ich wieder mit der Wiedereinkliederung beginnen. Danach meinen alten Urlaub von 2010 abfeiern. Doch nun habe ich erfahren, dass meine Urlaubstage + die zusätzlichen Tage für meinen Schwerbehindertenausweis von 2010 komplett gelöscht wurden.

wie gehe ich da am besten vor???

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Community-Antworten (7)

W
wahlvst

02.07.2011 um 13:30 Uhr

Da hilft nur auf Grund der neuen Rechtslage des EuGH und BAG zum Thema "Unverfallbarkeit von gesetzlichen Urlaubsansprüchen" also nicht den tariflichen Mehrurlaub zu klagen

H
Hammer

02.07.2011 um 13:40 Uhr

Erst mal DANKE, für die schnelle Antworrt. Also da bedeutet....... das auch , trotz meiner langen Krankheit, der mir noch zustehende Urlaub von 2010, auf keinen Fall gelöscht werden darf. Und ich ihn, nach meiner Wiedereinkliederung, in Anspruch nehmen kann????

H
Hammer

03.07.2011 um 15:46 Uhr

Hallo, habe dazu noch eine frage... sollte nicht auch unser BR davon in kentniss gesetzt werden,..... bzw. darf ich den BR dazu einbeziehen, wenn ich ein gespräch mit der GL führen möchte??? denn, ich möchte mir ja nur zu meinem recht verhelfen. es wird ja nichts verlangt, was mir nicht auch rechtlich zuseht.... wie denkt ihr darüber??? bin sehr dankbar für eure hilfe!!! lieben dank im vorraus

L
Lotte

03.07.2011 um 16:37 Uhr

Hammer, da der BR die Aufgabe hat, darauf hinzuwirken, dass Gesetze eingehalten werden (§ 80 BetrVG), sehe ich ihn hier durchaus in der Pflicht (Konkretisierung des BUrlG durch die aktuelle Rechtsprechung)

Allerdings kann er nur hinwirken und mit der GF reden, nicht für Dich klagen.

K
keiner

03.07.2011 um 16:54 Uhr

Bedenke, nur der gesetzliche urlaubsanspruch kann nicht verfallen.

L
Lotte

03.07.2011 um 17:34 Uhr

Keiner, hat wahlvst doch geschrieben. Und nicht vergessen: Der Urlaub aus dem SGB ist auch gesetzlich...

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