Erstellt am 29.05.2006 um 17:33 Uhr von Hirnixxl
Personelle Maßnahmen sind Mitbestimmungspflichtig. Getrennt nach Einstellung und Eingruppierung. Ihr könntet der Einstellung zustimmern und gleichzeitig der Eingruppierung widersprechen.
Mitbestimmungspflichtig heißt: der BR muss mitbestimmen.
Erstellt am 29.05.2006 um 17:54 Uhr von tomrab
Habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt:
Dass wir MBR haben, ist klar, und wir wollen zustimmen. Die Frage ist nur, ob wir dazu einen "formellen" Beschluss mit Einladung zur BR-Sitzung und TO, Einladung eines Ersatzmitgliedes wg. Verhinderung eines BR-Mitgliedes und das ganze Gedöns brauchen, oder ob die BRVorsitzende unsere Zustimmung dem ArbGeb erklären kann, ohne eine Sitzung einzuberufen und einen formellen Beschluss herbei zu führen, da wir uns alle einig sind (Meinungen pers. und telef. eingeholt. ).
Erstellt am 29.05.2006 um 18:21 Uhr von Hirnixxl
Beschlüsse können nur bei persönlicher Anwesenheit während einer BR-Sitzung gefasst werden. Nur dann sind Beschlüsse rechtskräftig. Zustimmungen können nicht telefonisch oder bei zufälligen Begegnungen auf dem Flur eingeholt werden.
Tja, das Gedöns müsst ihr machen.
Erstellt am 29.05.2006 um 19:23 Uhr von Fasi1962
Wieso stellst Du die Frage, wenn dass ganze nur "Gedöns" für Dich ist. Verstehe ich nicht.
Erstellt am 29.05.2006 um 19:51 Uhr von Heini
Für das offizielle handeln des BR ist immer ein ordnungsgemäßer Beschluss nötig.
Das bedeutet, rechtzeitiges einladen aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung usw.. Also das ganze Gedöns und so.