Erstellt am 27.01.2009 um 10:55 Uhr von azrael_k
steht ganz oben im 87..
§ 87 (1) BetrVG.. ist ja ohne zweifel eine frage der ordnung im betrieb.
Erstellt am 27.01.2009 um 14:18 Uhr von RAKO
@azrael_k
Ohne genauere Kenntnis was bei monti abgeht halte ich Deine Aussage für gewagt bzw. zu pauschal.
Ein Mitbestimmungsrecht besteht bestenfalls über die Frage ob überhaupt welche gemacht werden und bezüglich der Form und Durchführung. Auf keinen Fall über den Inhalt. Die übertragenen Arbeitsaufgabe fällt IMO ins Vertragsrecht und unterliegt nicht der Mitbestimmung (wohl aber ggf. eine daraus resultierende Versetzung bzw. die daraus resultierende Eingruppierung). Auch der §99 setzt nur voraus, das der AG über die übertragene Tätigkeit informiert, ein weiteres Mitbestimmungsrecht ist da auch nicht erwähnt.
Man möge mich korrigieren wenn ich mit meiner persönlichen Meinung falsch liege.
Auch die Frage "ob überhaupt" unterliegt u.U. nicht der Mitbestimmung. z.B. im TV ERA ist gefordert, dass Aufgabenbeschreibungen dem BR vorgelegt werden müssen. Eine Mitbestimmung erübrigt sich.
Interessant ist die Sache mit den Arbeitsplatzbeschreibungen in anderer Hinsicht: Ändert sich dadurch die Arbeitsaufgabe (z.B. durch Wegfall oder Hinzukommen von Tätigkeiten) ist u.U. eine Versetzung mit allen Mitbestimmungsrechten die Folge
Erstellt am 27.01.2009 um 18:21 Uhr von Uschi66
@monti
schaue einmal hier: http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=1426&letterid=545