Betriebsratsarbeit Arbeitsplatzbeschreibungen - Haben wir BR da MBR?
Hallo, unser AG erstellt Arbeitsplatzbeschreibungen(welche Aufgaben ein AN an seinem Arbeitsplatz zu erfüllen hat).Haben wir BR da MBR? Wenn ja bitte Qellenangabe.
Community-Antworten (3)
27.01.2009 um 11:55 Uhr
steht ganz oben im 87..
§ 87 (1) BetrVG.. ist ja ohne zweifel eine frage der ordnung im betrieb.
27.01.2009 um 15:18 Uhr
@azrael_k
Ohne genauere Kenntnis was bei monti abgeht halte ich Deine Aussage für gewagt bzw. zu pauschal.
Ein Mitbestimmungsrecht besteht bestenfalls über die Frage ob überhaupt welche gemacht werden und bezüglich der Form und Durchführung. Auf keinen Fall über den Inhalt. Die übertragenen Arbeitsaufgabe fällt IMO ins Vertragsrecht und unterliegt nicht der Mitbestimmung (wohl aber ggf. eine daraus resultierende Versetzung bzw. die daraus resultierende Eingruppierung). Auch der §99 setzt nur voraus, das der AG über die übertragene Tätigkeit informiert, ein weiteres Mitbestimmungsrecht ist da auch nicht erwähnt. Man möge mich korrigieren wenn ich mit meiner persönlichen Meinung falsch liege.
Auch die Frage "ob überhaupt" unterliegt u.U. nicht der Mitbestimmung. z.B. im TV ERA ist gefordert, dass Aufgabenbeschreibungen dem BR vorgelegt werden müssen. Eine Mitbestimmung erübrigt sich.
Interessant ist die Sache mit den Arbeitsplatzbeschreibungen in anderer Hinsicht: Ändert sich dadurch die Arbeitsaufgabe (z.B. durch Wegfall oder Hinzukommen von Tätigkeiten) ist u.U. eine Versetzung mit allen Mitbestimmungsrechten die Folge
27.01.2009 um 19:21 Uhr
@monti
schaue einmal hier: http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=1426&letterid=545
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