Beschluss des BR notwendig bei personellen Einzelmaßnahmen?
Liebes Forum,
Kurzer Hintergrund: wir sind ein BR aus 5 Mitgliedern und einige von uns sind schon seit 9 Jahre dabei. Dennoch haben wir jetzt eine Situation. Ich als BR Vorsitzende habe den Personalleiter darum gebeten, vor und nicht nach unseren Sitzungen (die 14tägig stattfinden) die Personalia zukommen zu lassen. Seine Antwort darauf war, dass ers nicht früher schafft, wir nur ein BRM dafür ernennen sollen, damit sich dieser die Unterlagen dann anschaut, bestätigt u zurück schickt, und das der BR "es in den letzten Jahren nie geforder hat"... meine Frage: Müssen/dürfen wir das überhaupt einzeln entscheiden oder ist jede personelle Einzelmaßnahme quasi ein Beschluss (mit allen dazugehörigen Formalitäten)? Gern mit Gesetzestext. Hab jetzt bestimmt 45 Minuten lang gegoogelt und irgendwie nicht rauslesen können ob es ein Beschluss ist oder ob ein BRM auch eine Zustimmung alleine erteilen kann..
Danke im Voraus!! LG
Community-Antworten (7)
06.06.2023 um 11:24 Uhr
Eine Beteiligung des Betriebsrats meint IMMER einen gemeinsamen Beschluss. Auch der/die Vorsitzende hat dabei nur eine Stimme, wie jedes andere Mitglied auch.
Die Mitbstimmung zu personellen Einzelmaßnahmen ist in §99 BetrVG geregelt. Die Ordnungsgemäße Ladung ist in §29 (2) BetrVG geregelt, die Beschlussfassung findest Du in §33 BetrVG. All das ist wichtig für den richtigen Umgang mit personellen Einzelmaßnahmen.
Edit: Haben alle von Euch die Grundlagenseminare (BR 1/2/3) absolviert?
06.06.2023 um 12:17 Uhr
Alles so wie Muschelschubser es geschrieben hat.
Ihr solltest euch umbedingt schulen lassen, auch die alten BRM.
Dann würde so ein Frage nicht kommen.
06.06.2023 um 12:25 Uhr
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ist halt nicht immer so einfach. War mir auch sicher, dass es so ist, wie ihr es mir jetzt bestätigt habt. Nur wenn man so einen hartnäckigen Personalleiter hat, hab ich gern einfach ne doppelte und dreifache Sicherheit. Thats all.
Aber ja. Wir brauchen dringend weitere Schulungen. Wie gesagt, nicht so einfach. Grundlagenseminare 1 ist bei jedem durch (bei mir schon was länger her). Für die weiteren muss man ganz schön gegen die GL kämpfen um irgendwas zu bekommen.
LG
06.06.2023 um 12:34 Uhr
Da muss man vielleicht mal ein Exempel statuieren und dem AG klarmachen, dass er Grundlagenseminare nicht einfach so ablehnen darf (Vgl. §37 (6) BetrVG).
Außerdem besteht grundsätzlich die Verpflichtung für jedes BRM, sich die für das Mandat erforderlichen Kenntnisse anzueignen.
Nach korrekter Beschlussfassung in der BR-Sitzung besteht die einzige Kommunikation mit dem AG eigentlich nur noch darin, ihn über die Teilnahme zu informieren.
Natürlich ist eine angemessene Kommunikation immer die erste Wahl. Wir argumentieren zum Beispiel immer, dass wir stets kostenbewusst agieren und so wenig Seminare wie möglich absolvieren, aber definitiv so viele wie nötig - und dass wir bei weitem nicht das ausreizen, was wir ausreizen dürften.
Fruchtet das alles nicht, hilft vielleicht mal ein Schreiben von einem Arbeitsrechtler - dessen Konsultierung selbstverständlich dann der AG zu tragen hat.
Theoretisch könntet Ihr sogar trotz Ablehnung durch den AG an Grundlagenseminaren teilnehmen, ihr wärt nach wie vor im Recht. Der AG hätte Euch trotzdem bezahlt freizustellen und die Seminarkosten zu tragen. Die Frage ist halt immer, welche Gemeinheiten man im Nachhinein austragen muss (z.B. unerlaubter Abzug von Lohnbestandteilen oder Urlaubstagen).
06.06.2023 um 12:37 Uhr
Die Grundlagenseminare werden in den Sitzungen beschlossen und dem AG mitgeteilt, fertig. Da braucht es keine Zustimmung des AG dazu. Und hier bei WAF kannst du sogar Seminare besuchen ohne Kostenübernahmeerklärung des AG, sofern es sich um die Grundlagenseminare handelt.
Edit: du als BRV solltest auch mal die Schulung BRV 1 machen.
12.06.2023 um 11:53 Uhr
Danke @muschelschubser und @Kehler - das sehen wir auch so! Kleiner Tipp am Rande: https://www.waf-seminar.de/rubrik/seminare-zum-betriebsverfassungsrecht
Euer Marketing der W.A.F.
12.06.2023 um 15:55 Uhr
Wenn der Personalleiter mit Anhörungen nach eurer Sitzung um die Ecke kommt, dann berufst Du halt in der Woche noch eine Sitzung mit der entsprechenden Tagesordnung ein.
Verwandte Themen
Tagesordnung konkret fassen, wie handhabt Ihr das?
ÄlterDas kommt davon wenn Betriebsräte Seminare besuchen grins Ich war auf einem solchen für Arbeitsrecht und habe in der Folge bemängelt, dass unsere Tagesordnung nicht konkret genug gefasst ist. Be
Verhalten bei Sitzungsausfall in Verbindung mit personellen Einzelmaßnahmen
ÄlterHallo zusammen, gibt es bei Euch Situationen das BR-Sitzungen ausfallen? Wenn ja, wie geht Ihr dann mit personellen Einzelmaßnahmen um bezüglich der Fristeinhaltung. Kann der Arbeitgeber auf eine
Ablehnung personeller Maßnahme,
ÄlterWir haben mit Beschluss einer personellen Maßnahme widersprochen. Der Arbeitgeber hat den Beschluss in der Form ignoriert dass er das zwar zur Kenntnis nahm, nun aber vier Wochen nach dem eigentlichen
§99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen)
ÄlterHallo, wir sind ein neu gewähltes BR (das erste im Unternehmen) und bekommen erst leider in einem Monat die Schulung, da wir ein englischsprachiges brauchen. Jetzt kam die Frage auf, ob wir erst
Mitbestimmung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zu § 99 des BetrVG: Wir haben ein Formular vorbereitet, was vor jeder Einstellung vom BR gegengezeichnet und dann der Personalakte beigelegt werden soll, um zu verhindern