Hallo,

ich habe eine Frage zu § 99 des BetrVG: Wir haben ein Formular vorbereitet, was vor jeder Einstellung vom BR gegengezeichnet und dann der Personalakte beigelegt werden soll, um zu verhindern, dass seitens des AG vergessen wird, den BR vor der Einstellung zu unterrichten.

Wie ist es nun mit anderen personellen Einzelmaßnahmen, Gehaltserhöhung, Änderung der Arbeitsstunden des Einzelnen, Verlängerungen von bereits bestehenden, befristeten Arbeitsverträgen, können wir es hierfür genauso machen? Ist mit "Umgruppierung" eine andere Gehaltsstufe des Einzelnen gemeint, muss der BR hiervon auch jedes Mal unterrichtet werden?

Vielen Dank für Eure Antworten!