Mitbestimmung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen
Hallo,
ich habe eine Frage zu § 99 des BetrVG: Wir haben ein Formular vorbereitet, was vor jeder Einstellung vom BR gegengezeichnet und dann der Personalakte beigelegt werden soll, um zu verhindern, dass seitens des AG vergessen wird, den BR vor der Einstellung zu unterrichten.
Wie ist es nun mit anderen personellen Einzelmaßnahmen, Gehaltserhöhung, Änderung der Arbeitsstunden des Einzelnen, Verlängerungen von bereits bestehenden, befristeten Arbeitsverträgen, können wir es hierfür genauso machen? Ist mit "Umgruppierung" eine andere Gehaltsstufe des Einzelnen gemeint, muss der BR hiervon auch jedes Mal unterrichtet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Community-Antworten (2)
29.11.2006 um 13:23 Uhr
@regenbogen
Aber Hallo, diese Geschichten müssen beim BR vom AG beantragt werden, und dort muss ein ordentlicher Beschlus gefasst werden.
Du schreibst "...informieren..." da hätte der AG ja Narrenrecht.
29.11.2006 um 16:34 Uhr
Umgruppierung meint nicht die einzelnen Entgeltstufen innerhalb einer Entgeltgruppe, die durch Fristablauf (Beschäftigungsjahre oder Alter) auf Grund tariflicher Bestimmungen automatisch erfolgen. Umgruppierung meint den Wechsel von einer Tarifgruppe in eine andere oder in den AT-Bereich
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