Hallo zusammen,
wie wird bei euch in den Betrieben das Verfahren gemäß § 99 BetrVG ausgeübt.
Also es geht darum ob ihr bei Einstellungen die Unterlagen von allen eingegangenen Bewerbern auf eine Stellenausschreibung bekommt. Oder gibts es nichts. oder nur das nötigste. Also die Bewerberunterlagen die nur noch in der engeren Wahl befindlich sind.
Wird der BR immer 1 Woche vor der Einstellung informiert und um Zustimmung gebeten.

Könntet Ihr mir das bitte schildern.

Ich bedanke mich für eurer Antworten und bin mal sehr gespannt und neugierig wie es anderen BR´s so ergeht.

mfg

Huhn