Unsere GF möchte Mitarbeiterbeurteilungen durchführen. Meine Frage: In wieweit muß der BR darüber informiert werden und hat er ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 07.09.2007 um 13:32 Uhr von Konrad Der Betriebsrat ist bei der Umsetzung der Beurteilungsrichtlien nach § 87 Abs. 1 Satz 11 BetrVG zu beteiligen. (Mitbestimmungsrecht)
Erstellt am 07.09.2007 um 14:54 Uhr von carrie hallo, ihr seid im Boot, allerdings ist das § 95 Abs.2 BetrVG