Interessanterweise finden in dieser kurzen Übergangsphase zahlreiche Personalgespräche statt. Nun bat mich ein Kollege, ihn bereits morgen in ein Personalgespräch zu begleiten (§82 Abs. 2 BetrVG). Ich erklärte ihm die Situation und fragte, ob er nicht eine Person aus dem noch amtierenden Betriebsrat habe, der er vertraut. Dies musste er verneinen. In Anbetracht der Umstände würde ich den Kollegen natürlich nur zu gerne trotzdem begleiten.
1. Kann auch ich als noch nicht im Amt befindlicher BR vom Kollegen hinzugezogen werden?
oder alternativ
2. Kann der Kollege bei gestörtem Vertrauensverhältnis zu den Mitgliedern des amtierenden BR eine andere Person (also mich) hinzuziehen?
Ich wäre durchaus bereit, die dadurch verlorene Arbeitszeit noch am selben Tag nachzuarbeiten.