Ich bin gewählt aber noch nicht im Amt. Kann / darf ich schon im BR mitarbeiten?
Ende letzter Woche wurde ich in den Betriebsrat gewählt und ich habe die Annahme der Wahl bestätigt. Die Amtszeit des alten Betriebsrats läuft noch und zur konstituierenden Sitzung wurde für Anfang nächster Woche geladen. Kurz und gut: Ich bin zwar gewählt aber noch nicht im Amt.
Interessanterweise finden in dieser kurzen Übergangsphase zahlreiche Personalgespräche statt. Nun bat mich ein Kollege, ihn bereits morgen in ein Personalgespräch zu begleiten (§82 Abs. 2 BetrVG). Ich erklärte ihm die Situation und fragte, ob er nicht eine Person aus dem noch amtierenden Betriebsrat habe, der er vertraut. Dies musste er verneinen. In Anbetracht der Umstände würde ich den Kollegen natürlich nur zu gerne trotzdem begleiten.
- Kann auch ich als noch nicht im Amt befindlicher BR vom Kollegen hinzugezogen werden?
oder alternativ
- Kann der Kollege bei gestörtem Vertrauensverhältnis zu den Mitgliedern des amtierenden BR eine andere Person (also mich) hinzuziehen? Ich wäre durchaus bereit, die dadurch verlorene Arbeitszeit noch am selben Tag nachzuarbeiten.
Community-Antworten (3)
25.05.2006 um 14:53 Uhr
Hallo Rick,
der Kollege kann zu dem Personalgespräch selbstverständlich eine person seines Vertrauens hinzu ziehen. Ich würde allerdings dem Kollegen raten, dem Arbeitgeber davon zu unterrichten, dass er noch eine "Person seines Vertrauens" zu diesem Gespräch mitbringt.
25.05.2006 um 15:47 Uhr
Hi avalon,
Danke für die schnelle Antwort. In diesem Fall würde meine Anwesenheit ja nicht von §82 BetrVG abgedeckt. Nur für den Fall, dass es Probleme geben sollte, würde ich gerne wissen, ob der Kollege tatsächlich ein Recht darauf hat, eine außenstehende Person mitzubringen.
Dass man den Arbeitgeber vorher davon in Kenntnis setzt, sehe ich schon als Teil des guten Umgangs miteinander.
25.05.2006 um 21:56 Uhr
Hallo Rick,
natürlich hat er das Recht, hier geht es doch nicht um Betriebsgeheimnisse, sondern um ein Personalgespräch. Außerdem bist du nicht "fremd", du bist ein Betriebsangehöriger und Betriebsrat in Spee grins
Spass bei Seite.
Er könnte sich u.U. auch einen Anwalt mitnehmen, so nimmt er dich mit.
Hier sollte es kein Problem geben, wenn doch - denke ich ist auch was faul.
Ich gebe dir Recht, das ist der gute Umgang miteinander.
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