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Darf der BR schon vor der Einstellung aktiv werden?

S
SommerSonne23
Jun 2023 bearbeitet

Wir haben bei uns jemanden, der von einer anderen GmbH (in unserem Betrieb) in unsere GmbH wechselt. Jetzt hat der Arbeitgeber aber ordentlich mist gebaut und versucht, den Mitarbeiter noch vor der Einstellung (in 4 Wochen) loszuwerden und drängt den Mitarbeiter dazu selbst(Die neue Stelle) zu Kündigen. Der Arbeitgeber möchte also nicht, dass er das Arbeitsverhältnis am 15.07 aufnimmt. Der Betrieb will ihn aber auch nicht kündigen, denn kann sind wir (BR) mit involviert. Der Arbeitsvertrag ist bereits seit Monaten unterschrieben, greift jedoch erst ab dem 15.07.

Die andere GmbH, in der er aktuell angestellt ist, hat jedoch keinen BR.

Hier meine Frage: Können wir bereits vor dem 15.07 aktiv werden? Kann er jetzt schon auf uns zugehen? Oder müssen wir auf den 15.07 warten, um den Mitarbeiter zu unterstützen.

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

21.06.2023 um 21:34 Uhr

Leider erst ab 15.07.

G
GabrielBischoff

22.06.2023 um 11:22 Uhr

Was steht denn in diesem Arbeitsvertrag drin, dass der AG so seinen Aufstand macht? In der Regel kann der AG dann zum Beginn kündigen und ist maximal ein Monatsgehalt los. Sollen sie einen schönen Aufhebungsvertrag über ein Monatsgehalt machen und erledigt ist die Sache.

In den Betrieb reinzwängen wird leider schwierig, ausser es wurde ein echt gut formulierter Vertrag geschlossen.

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