Erstellt am 30.03.2006 um 12:54 Uhr von Hoppla
Erst konstituieren , d.h. Vorsitzenden und Stellvertreter wählen , erst ab Ende Amtszeit alter BR beginnt dann Eure neue Ära . Viel Erfolg !
Erstellt am 30.03.2006 um 13:47 Uhr von merlin
Solange die Amtszeit des bisherigen BR noch läuft, bleibt dieser tätig. Die konstituierende Sitzung des neuen BR sollte aber auf jeden Fall vorher erfolgen, sonst habt Ihr womöglich für ein paar Tage keinen BR
Erstellt am 30.03.2006 um 14:33 Uhr von Ramses II
Die Antworten sind zwar in Ansätzen richtig, helfen aber Mike kaum weiter.
Mike,
zuerst wäre zu prüfen, wann die Amtszeit des jetzigen BR endet.
Sofern dieser in der regelmäßigen Wahlzeit zwischen 01.03. und 31.05.2002 gewählt wurde, dann beträgt seine Amtszeit 4 Jahre. Der neue BR tritt seine Amtszeit erst an, wenn die Amtszeit des alten BR abgelaufen ist. Die konstituierende Sitzung sollte (muss aber nicht) vorher erfolgen. Auch ohne konstituierende Sitzung beginnt die Amtszeit des BR, er ist aber nicht handlungsfähig.
Wurde der letzte BR hingegen ausserhalb der regelmäßigen Wahlzeit gewählt, dann endet dessen Amtszeit mit der BEKANNTGABE Eures Wahlergebnisses. In diesem Falle macht es Sinn, Bekanntgabe des Wahlegebnisses und konstituierende Sitzung am selben Tag zu machen.