Erstellt am 21.01.2007 um 09:46 Uhr von ruderer02
hallo catweazle,
hat mit Größenwahn nichts zu tun. Ist vieleicht etwas falsch rübergekommen.
Er kann nicht einfach sagen, dass er als Stellv. arbeiten muß, wenn er dafür nicht gewählt wurde. Er untergräbt meiner Meinung die Stellung des BR.
AG freuen sich rießog darüber.
Gruß
Erstellt am 21.01.2007 um 10:04 Uhr von collette
Hallo ruderer02, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Meinst Du wir sollen das direkt auf der nächsten Sitzung ansprechen? Ich wär sehr dafür, fühle mich in der Ausführung meines Amtes bloßgestellt, zumahl der Vorsitzende direkt auch von seinem Chef und dem Personalleiter darauf angesprochen wurden. Wenn er natürlich sagt dass er Mitarbeitergespräche geführt hat, dann können wir nichts dagegen tun, oder? Die Aussage jedoch dass er in Vertretung des Vorsitzenden BR Arbeit machen musste hat er gegenüber seinem Vorgesetzten gemacht, der dies auch im schlimmsten Fall wenn er es abstreiten würde nochmals bestätigt. Was tu ich aber wenn es Aussage gegen Aussage ist? Was meinst du genau mit Ausschlussverfahren? Wie müssten wir vorgehen und was bedeutet dies genau? Bin erst seit paar Monaten stellv. Vorsitzende, weiss noch nicht alles so genau!
Danke und Grüsse
Erstellt am 21.01.2007 um 10:38 Uhr von Mona-Lisa
@collette,
hast du mit dem Kollegen eigentlich schon darüber gesprochen?
Klar ist doch nur, dass der Vorgesetzte diese Aussage behauptet!
Wenn er sich ganz normal bei seinem Vorgesetzten abgemeldet hat, um BR-Arbeit zu machen, ist ihm nicht's vorzuwerfen.
Abgesehen davon ist er zuerst mal dir oder dem BRV/Gremium keine Rechenschaft schuldig.
Und noch was, solch ein "Vorfall", wenn's denn überhaupt einer war, sollte innerhalb des Gremiums gelöst werden und auf keinen Fall mit Aussagen, egal von wem noch hochgekocht werden.
Arbeitgeber haben ihre grösste Freude, wenn sich BR-Gremien in der betrieblichen Öffentlichkeit in die Haare bekommen!
Erstellt am 21.01.2007 um 10:46 Uhr von collette
@mona-lisa
hallo, also deiner Meinung nach kann dann jedes BR-Mitglied nach belieben jeden Tag eine halbe Stunde durch den Betrieb gehen mit der Abmeldung "BR-Arbeit"??? Ich denke dass das Gremium informiert werden sollte, sonst kann ja jedes Mitglied der Arbeit fernbleiben, ob er für den BR arbeit macht oder nicht - wenn es niemandem Rechenschaft schuldig ist? Ist dass der Sinn ein Betriebsratsmitglied zu sein? Ich denke wir sollten zusammenhalten und es nicht ausnutzen BR zu sein und vor allem nicht in Vertretung des Vorsitzenden wenn ich kein Recht dazu habe oder sehe ich das falsch? Ich kann mich definitiv auf die Aussage verlassen und ich sehe das nicht ein mich bloßstellen zu lassen, weder vor dem AL, noch vor der PA oder der GL, ich mach mich ja unglaubwürdig bzw. würde als unfähig dastehen bei Verhandlungen. Also ich sehe das schon etwas anders.
Erstellt am 21.01.2007 um 10:57 Uhr von sphinx
Collette, du bist sehr aufgeregt.
Versuche dennoch Mona- Lisas Aussagen zu verstehen.
Schau mal unter Suchfunktion: Aufgaben von BRM u.ä.
Alles Gute
Erstellt am 21.01.2007 um 11:05 Uhr von Mona-Lisa
@collette,
also bist du der Meinung, dass jedes BR-Mitglied sich nicht nur bei seinem Vorgesetzten abzumelden hat, sondern zeitgleich auch dem BRV/Stellvertreter melden muss, dass er/sie ab jetzt BR-Arbeit macht?
Muss er/sie nicht.
Allerdings muss für die BR-Arbeit ein konkreter Anlass bestehen. Nennt sich "Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung"
siehe § 37 Rd. 11 und 15, 26, 27 BetrVG DKK
Wenn sich der Kollege tatsächlich so bei seinem Vorgesetzten abgemeldet hat, solltet ihr ihm das in der nächsten Sitzung klarmachen.
Erstellt am 21.01.2007 um 11:16 Uhr von Catweazle
@collette
du weißt offensichtlich nicht was das BRM während dieser Zeit gemacht hat. Du weißt aber, dass es sein Amt ausnutzt. Das ist meiner Meinung nach sehr widersinnig. Du vergisst, dass der BR nicht Vorgesetzter der einzelnen BRM ist. Die Rechte und Pflichten des BR und eines BRM sind strikt zu trennen. Ein BRM hat sich für BR-Tätigkeiten auch nur beim Vorgesetzten unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und Angabes des Ortes abzumelden. Nennung von Gründen ist nicht erforderlich. Auf keinen Fall muss es sich beim BR oder dessen Vorsitzenden abmelden oder bei den selben für seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen.
Hat sich das besagte BRM tatsächlich behauptet er müsse den BRV vertreten? Solche Aussagen seitens der GL sind wunderbar geeignet das Gremium zu spalten. Vielleicht hat er auch gesagt: "Der BRV ist nicht da und ich muss BR-Tätigkeit machen". Und hat sich dabei gedacht: "Die anderen sind dazu nicht geeignet weil sie sich um ungelegte Eier kümmern". Z.B.: sich Tätigkeitsnachweise anderer BRM besorgen. Die Rechte und Plichten des BRM sind vom Gesetzgeber geregelt und können auch nicht vom BR ausgehebelt werden, auch nicht per Geschäftsordnung.
@ruderer02
bei deinem Beitrag fällt mir spontan das Wort "Größenwahn" ein.
Was meinst du denn, was ein BRV ist? Er ist ein Gleicher unter Gleichen. Man könnte es aber auch so sehen. Ein BRV ist der Laufbursche des Gremiums. Er hat u.a. Beschlüsse des BR der GL mitzuteilen.
Erstellt am 21.01.2007 um 11:51 Uhr von Kölner
@colette
Schulung!
@ruderer02
Basisdemokratie in einem BR-Gremium...das DARF gar nicht funktionieren! Ansonsten funktioniert immer § 37 Abs. 2 BetrVG
@Catweazle
Als Laufbursche sehe ich den BRV nicht. Eher als BR-Hansel - mitunter macht der Hansel aber aus sich einen Fürsten!
Erstellt am 21.01.2007 um 15:18 Uhr von Heini
Betriebsratsarbeit hat prinzipiell während der Arbeitszeit zu erfolgen (vgl. § 37 Abs. 2 BetrVG).
Das Gesetz stellt für die Arbeitsbefreiung zwei Voraussetzungen auf:
1.Es muss sich um Betriebsratsaufgaben handeln.
2.Die Arbeitsbefreiung muss zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich sein.
Die Betriebsratsaufgaben müssen "erforderlich" sein. Grundsätzlich ist es nicht Sache des Arbeitgebers oder des Betriebsrats, zu prüfen oder gar zu entscheiden, ob die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben notwendig ist. Das Betriebsratsmitglied zu prüfen und zu entscheiden.
Ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied, das Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen hat, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden. Es hat im Wesentlichen nur den Ort der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit und die voraussichtlich aufzuwendende Zeit anzugeben. Einzelheiten zur beabsichtigten Betriebsratstätigkeit hat der Arbeitgeber nicht zu erfahren. Das Betriebsratsmitglied braucht sich nicht für seine Betriebsratsarbeit rechtfertigen. Der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder der Betriebsratsvorsitzende darf Betriebsratsarbeit nicht verbieten.
Erstellt am 21.01.2007 um 18:45 Uhr von Kölner
@Heini
http://www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsratsarbeit/freistellung
Deine Kopiererei ist der reinste Irr- und Wahnsinn
Erstellt am 21.01.2007 um 19:16 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
wie ich Kölner einschätze , meint er es nicht im positiven Sinne !!
Und ich teile seine Meinung !! ):-((
Erstellt am 21.01.2007 um 19:40 Uhr von Kölner
@Bergmann
Ich habe schon Tobias geliebt...jetzt liebe ich Dich auch! :-)