"Ich habe zusätzlich das Gefühl, dass der Betriebsratsvorsitzende zusammen mit einer weiteren Kollegin bereits Vereinbarungen mit der Geschäftsführung geschlossen hat. "
kann er nicht und die Vereinbarungen sind ungültig. Nicht mal der AG darf von der Gültigkeit ausgehen, weil er offentsichtlich weiß, dass die Vereinbarungen nicht von BR-Gremium beschlossen worden sind.
Dagegen kann man als Gremium vorgehen und den BRV kann man auch abwählen, Grund scheint es ja zu geben (braucht man nicht, aber ist besser wenn es einen Grund gibt, ist ja auch ein Gesichtsverlust für den BRV)
"Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. "
für den BRV und den AG schon, hr könnt das o.g. nutzen um einige Dinge zu korrigieren.
"Für den entlassenen Kollegen wurde nichts getan, bzw. es wurden lediglich Bedenken an der Kündigung geäußert."
was will man zu diesem Zeitpunkt auch mehr machen?
ein BR kann eine Kündigung nicht verhindern, weil eine Kündigung von AG ausgesprochen wird.
Der BR kann nur bei der Anhörung widersprechen bzw. Bedenken äußern (je nachdem was es für eine Kündigung ist). Kündigen kann der AG trotzdem, muss der AG halt ggf. mit den Folgen leben, sein Problem.
"..ihm wurde schlicht dazu geraten sich einen Anwalt zu suchen. "
--> gut gemacht als BR. Jeder BRM sollte einem AN in dieser Situation diesen Rat erteilen, weil ein BRM ist eben kein "Rechtsberater" und der FA kann den AN aktiv rechtlich unterstützen.
"Dem Mitarbeiter wurde zusätzlich mitgeteilt, dass wir als BR nicht ausschließlich für die Angestellten da sind, sondern dass wir uns als Mittelsmänner zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehen und aus diesem Grund nicht zu stark für den entlassenen Arbeitnehmer tätig werden dürfen. "
das ist natürlich Quatsch, selbstredend ist es eure Pflicht im Rahmen eurer Tätigkeit den AN in seinen Rechten vollumfänglich zu unterstützen. Das man die betrieblichen Belange nicht gänzlich außer Acht lassen kann, das mag zwar stimmen, aber das rechtfertigt sicher nicht den Kollegen "hängen" zu lassen.
Und man ist auch nicht Mittelsmann, BRM sind laut Gesetz "Vertreter der Mitarbeiter" nicht die des AG.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG)