Eigenmächtiges Handeln eines BR-Mitgliedes
Eigenmächtige Handlung eines Betriebsratsmitglied. Dieses BR-Mitglied erhält folgenden Text vom BR-Vorsitzenden, den ich für Ihn aufgesetzt habe. Bitte gibt mir Eure Meinung
Unterschriftensammlung bei Betriebsmitgliedern
An das Betriebsratsmitglied Klaus Mustermann
Am 16. Mai 2006 wurde mir von einem Mitglied Deiner Kolonne eine Liste mit Unterschriften, die Du in den vergangenen Tagen „eingesammelt“ hattest, übergeben.
Die Unterschriften auf dieser Liste beziehen sich auf ein Thema, das wir am 16. Mai 2006 in der geplanten Betriebsratssitzung erörtern wollten (siehe Tagesordnung zur Sitzung).
Du hattest kein Mandat diese Thematik vorab den Betriebsmitgliedern vorzutragen, Erklärungen von den Betriebsmitgliedern entgegen zu nehmen oder Unterschriften zu sammeln. Solche Aufgaben sind eindeutig dem Betriebsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter zugeordnet (§ 26 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz).
In der Betriebsratssitzung am 16.Mai 2006, an der Du leider nicht anwesend sein konntest, wurde einstimmig von mir und den sechs anderen anwesenden Betriebsratsmitgliedern (ein Ersatzkandidat) entschieden, diese Handlungsweise nicht zu tolerieren.
Ich fordere Dich auf in Zukunft von solch eigenmächtigen Handlungen abzusehen, da ich nicht bereit bin dies ein weiters Mal ohne Konsequenzen zu akzeptieren.
Community-Antworten (1)
18.05.2006 um 12:03 Uhr
Das kommt doch darauf an, ob der Kollege behauptet hat, im Auftrag des Betriebsrats Unterschriften zu sammeln - was er nicht hätte tun dürfen.
Wenn er dies lediglich als Mitarbeiter, der gleichzeitig Betriebsratsmitglied ist getan hat, kann wohl der Vorsitzende kaum etwas dagegen haben.
Im Übrigen wäre auch der Vorsitzende nicht berechtigt einfach so Unterschriften zu sammeln, Wenn es sich um eine Aktion des BR handelt. Es wäre ein Beschluss erforderlich.
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