Erstellt am 27.07.2006 um 08:50 Uhr von pit47
Hallo neuimbr,
der BR kann diesen BRV abwählen, nach § 26 BetrVG kann der BRV jederzeit ohne Begründung mit der Stimmenmehrheit des BR abgewählt werden.
Erstellt am 27.07.2006 um 09:55 Uhr von Fayence
Sich Einzelmeinungen einzuholen ist für mich legitim, an´s Gremium sind Informationen jedoch vollständig weiterzugeben.
Was man tun kann? Ganz einfach zu lösen, indem die entsprechenden Informationen durch diese BR-Mitglieder im Rahmen einer Sitzung weitergegeben werden. Eine Geheimhaltungspflicht, wie in §79 BetrVG beschrieben, zieht im Innenverhältnis BR nämlich nicht.
Es gibt eine einzige Ausnahme: Zieht ein AN ein BR-Mitglied nach § 82 BetrVG hinzu, ist das BR-Mitglied auch dem Gremium gegenüber zum Schweigen verpflichtet, es sei denn, der AN entbindet das BR-Mitglied von der Schweigepflicht.
Erstellt am 27.07.2006 um 09:57 Uhr von mechlon
Hallo neuimbr,
der Vorsitzende kann nicht im alleigang handeln, da er ja "nur" der Sprecher ist. Er hat nicht mehr Rechte als alle anderen Mitglieder des Gremiums.
Gruß
mechlon
Erstellt am 27.07.2006 um 10:18 Uhr von viktor
ich denke, das mit den Alleingängen von Vorsitzenden ist ein häufiges Problem, was das Gremium im Auge haben muss und ggf. Gegensteuern muss (siehe Beiträge oben).