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Kann der BR Vorsitz im Alleingang handeln?

N
neuimbr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Unser BR Vorsitzender meint in letzter Zeit immer die Mitglieder einzeln zu sich zu holen. Es wird dann über Themen gesprochen, die laut Aussage des Vorsitzenden nicht für alle Mitglieder bestimmt sind. Trotz Nachfrage ob alle BR Mitglieder informiert werden kommt die Antwort:" Nein das mache ich nicht"! Was kann man tun und ist dies rechtens?

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Community-Antworten (4)

P
pit47

27.07.2006 um 10:50 Uhr

Hallo neuimbr, der BR kann diesen BRV abwählen, nach § 26 BetrVG kann der BRV jederzeit ohne Begründung mit der Stimmenmehrheit des BR abgewählt werden.

F
Fayence

27.07.2006 um 11:55 Uhr

Sich Einzelmeinungen einzuholen ist für mich legitim, an´s Gremium sind Informationen jedoch vollständig weiterzugeben.

Was man tun kann? Ganz einfach zu lösen, indem die entsprechenden Informationen durch diese BR-Mitglieder im Rahmen einer Sitzung weitergegeben werden. Eine Geheimhaltungspflicht, wie in §79 BetrVG beschrieben, zieht im Innenverhältnis BR nämlich nicht.

Es gibt eine einzige Ausnahme: Zieht ein AN ein BR-Mitglied nach § 82 BetrVG hinzu, ist das BR-Mitglied auch dem Gremium gegenüber zum Schweigen verpflichtet, es sei denn, der AN entbindet das BR-Mitglied von der Schweigepflicht.

M
mechlon

27.07.2006 um 11:57 Uhr

Hallo neuimbr,

der Vorsitzende kann nicht im alleigang handeln, da er ja "nur" der Sprecher ist. Er hat nicht mehr Rechte als alle anderen Mitglieder des Gremiums.

Gruß mechlon

V
viktor

27.07.2006 um 12:18 Uhr

ich denke, das mit den Alleingängen von Vorsitzenden ist ein häufiges Problem, was das Gremium im Auge haben muss und ggf. Gegensteuern muss (siehe Beiträge oben).

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