Hallo
ich bin neues Mitglied in einem 3 köpfigen Betriebsrat. Ein Kollege handelt eigenständig und ohne Absprache im Namen des Betriebsrates. Er klagte schriftlich den Bereichsleiter bei der Direktion an im Namen des BR.
In der folgenden Sitzung kam dieser Brief zur Sprache und wir stimmten dafür, daß jenes BR-Mitglied schriftlich den Fehler, Unterzeichnung des o.a. Briefes mit BR, widerruft.
Erneut handelte das BR-Mitglied nicht nach dem vereinbarten Beschluß.
Dies ist ein Vertrauensbruch doch wie und durch welche Verordnung kann die Arbeit mit diesem BR-Mitglied aufgehoben werden?