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BR Mitglied eigenständiges Handeln erlaubt ?

L
Lost-in-Space
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Forum,

ich wurde als BR Mitglied per Beschluss in das BEM Team entsandt. Innerhalb dieses Teams soll ich nur ein BEM Mitglied sein und kein BR.

Im Rahmen der BEM Gespräche wurden mir gesundheitliche Beschwerden mitgeteilt, die eventuell auf eine bestimmte Ausstattung der Büroräume zurückgehen könnte. Um mir hier Klarheit zu schaffen habe ich Erkundigungen eingezogen, zB in den Büroabteilungen bei den Vorgesetzten gefragt, ob hier vermehrt gesundheitliche Beschwerden geäußert wurden, Nachfrage bei der Arbeitssicherheit und beim Betriebsarzt bzgl. dieser Ausstattung.

Jetzt wurde sich anscheinend beim BR Vorsitzenden über mich beschwert und der Vorsitzende wies mich darauf hin, ich habe hier ohne Beschluss gehandelt.

Das verwundert mich, denn ich habe zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass die Nachfrage als BR erfolgt, sondern bin stets als BEM Mitglied aufgetreten.

Der Vorsitzende wurde von mir immer über das Thema informiert.

Leider meinte ein Vorgesetzter es zu gut mit mir und teilte mir zu diesem Thema etwas per email mit CC auf den BR Verteiler, somit erhielten alle BR Mitglieder diese Info (keine vertrauliche Daten).

Frage an das Forum: darf ich als BEM Mitglied eigenständig handeln? Oder bin ich doch als BR Mitglied "unterwegs" und falls ja, durfte ich hier ohne Beschluss handeln?

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

17.03.2019 um 09:28 Uhr

Arbeitsplätze aufzusuchen und in Augenschein nehmen- mit Mitarbeitern informelle Gespräche führen usw. ist das Recht jedes BR- Mitglieds. Das ist noch kein selbständiges Handeln. Erst wenn du im Namen des BR Forderungen stellst oder ähnliche Aktivitäten startest, handelst du. Und das geht dann nicht.

L
Lost-in-Space

17.03.2019 um 10:05 Uhr

danke für Deine Antwort. Was meinst Du mit "ähnlichen Aktivitäten"? Man wirft mir auch vor, durch meine informellen Gespräche Mitarbeiter zu verunsichern. Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall, allerdings gebe ich betroffenen MA einen Tipp, wie sie sich (versuchsweise) selbst helfen könnten. Die positiven Rückmeldungen der MA scheinen mir Recht zu geben. Ist dieses Vorgehen schon zuviel?

K
kratzbürste

17.03.2019 um 13:49 Uhr

Du bist im grünen Bereich. Aber bedenke: du löst mit deinem Vorgehen auch Betroffenheit aus, wenn du Versäumnisse ansprichst. Sprichwort: Wer Wind säht wird Sturm ernten. Bitte im Blick behalten.

LS
Lost-in- Space

17.03.2019 um 17:44 Uhr

Danke für die Antworten, Kratzbürste hast Du einen Vorschlag, wie Versäumnisse "ohne einen Sturm zu entfachen" angesprochen bzw beseitigt werden können ?

B
basilica

17.03.2019 um 20:56 Uhr

Mit den Kollegen im Gespräch zu bleiben, finde ich sehr wichtig.

Im Kommentar von Fitting zum BetrVG heißt es:

"Ein BRMitgl., das von einem ArbN im Betrieb angesprochen wird, ist nicht verpflichtet, diesen auf die Sprechstunde zu verweisen (... aA SWS Rn 6). Auch ist ein BRMitgl. berechtigt, einen ArbN auf dessen Bitte hin am Arbeitsplatz aufzusuchen, um mit ihm eine arbeitsplatzbezogene Angelegenheit zu besprechen" (§ 39 Rn 30)

"Aus der Eigenverantwortlichkeit der Amtsführung des einzelnen BRMitgl. kann sich auch seine Berechtigung ergeben, sich in einer konkreten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit mit seiner von der Mehrheitsmeinung abweichenden Ansicht unter Wahrung des Betriebsfriedens mit einem Flugblatt an die betroffenen ArbN zu wenden" (§ 37 Rn 47)

Auch als einzelnes BR-Mitglied hat man selbstverständlich das Recht, sich mit den Kollegen über Belange des Betriebes und der Arbeit auszutauschen. Solange klar ist, dass man im eigenen Namen und nicht im Namen des BR spricht, sollte das keine Probleme machen.

Du hast darüber hinaus den BR per Infos an den Vorsitzenden nicht im Umklaren gelassen, das wäre nicht nötig, ist aber trotzdem gut, schließlich will man nach Möglichkeit nicht gegeneinander sondern miteinander etwas erreichen.

Nur der Vorsitzende benötigt für seine Äußerungen einen Beschluss des BR als Grundlage, wenn er sich als Vorsitzender äußert. Äußert er sich nicht als Vorstizender sondern nur als einfacher Kollege oder als einfaches BR-Mitglied, dann darf er das auch ohne Beschluss, sollte aber natürlich klar machen, dass das seine Privatmeinung und nicht die des BR ist.

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