Hallo Kollegen ,
habe in unserem Betrieb die dankbare Aufgabe einen bisher eher schlummernden Betriebsrat nach meiner Wahl zum Vorsitzenden nun zum Leben zu erwecken.
Natürlich hab ich da mit der Führungsebene innerhalb unseres Betriebs eine interessante Aufgabe.
Ein Anfangsproblem ist bereits die Definition "Arbeitgeber" .
Dies ist nämlich nach Auffassung der Abteilungsleiter gleichbedeutend mit " Chef ".
Und das ist ein Knackpunkt . Auf einem Seminar hat man mir irgendwann mal beigebracht daß sich die Definition " Arbeitgeber " auch auf einen Abteilungsleiter bezieht wenn ein Problem sich z.B. auf seine Abteilung und seinen Bereich bezieht.
Der im BetrVG so oft zitierte "Arbeitgeber" kann also auch ein Abteilungsleiter sein.
So hab ich das gelernt,und das war auch logisch für mich.
Meine Frage an die Profis unter Euch : Seht Ihr das genauso und wo ist das nachzulesen ?

Gruß

Lennepirat