Erstellt am 15.11.2010 um 15:37 Uhr von wölfchen
. . . nach meinem Wissensstand ist der Begriff "Dienstgang" genau so ein altdeutscher Begriff wie "Mietzins" und wird eigentlich selten verwendet, weil kaum noch jemand gehenderweise dienstlich unterwegs ist. Wobei sich natürlich mit dem Begriff Dienstreise auch wieder das Bild einer längeren Reise vermischt.
Aber beide, Dienstgang und Dienstreise meinen das gleiche, nämlich wenn jemand aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Die Dienstreisezeit ist Arbeitszeit, wenn sie in die Zeitspanne der regulären Dienstzeit fällt.