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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Definition Dienstgang

H
herby
Okt 2024 bearbeitet

Hallo, wann ist ein Dienstgang für den Betriebsrat ein Dienstgang? Wer hat Erfahrung und kann mir dass erklären.

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Community-Antworten (4)

W
wölfchen

15.11.2010 um 16:37 Uhr

. . . nach meinem Wissensstand ist der Begriff "Dienstgang" genau so ein altdeutscher Begriff wie "Mietzins" und wird eigentlich selten verwendet, weil kaum noch jemand gehenderweise dienstlich unterwegs ist. Wobei sich natürlich mit dem Begriff Dienstreise auch wieder das Bild einer längeren Reise vermischt. Aber beide, Dienstgang und Dienstreise meinen das gleiche, nämlich wenn jemand aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Die Dienstreisezeit ist Arbeitszeit, wenn sie in die Zeitspanne der regulären Dienstzeit fällt.

M
michalski0709

25.10.2024 um 19:30 Uhr

Ah, im öffendlichen Dienst sind Dienstgänge, die Bewegung von Mitarbeitern zwischen zwei Standorten innerhalb der Arbeitszeit.

M
michalski0709

25.10.2024 um 19:34 Uhr

Wenn der Personalrat in seiner Tätigkeit als solche in einem anderen Dienstebäude oder Örtlichkeit war nehmen muss als sein angestammter Dienstsitz.

C
celestro

25.10.2024 um 20:39 Uhr

glaube nach 14 Jahren hätte niemand mehr Deine Erklärung gebraucht.

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