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Definition Arbeitgeber

R
rena
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind Betriebsrat in einem Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeitern. Lt. BetrVG sollen sich z.B. in § 74 BetrVG "Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammensetzen". Unser Chef hat aber offensichtlich für diese Treffen nicht die nötige Zeit (oder Lust) und hat nun schon zum 2. Mal versucht, seine Sekretärin an den Sitzungen teilhaben zu lassen. (Sie ist zwar teilweise mit dem Personalwesen betraut, aber in den Sitzungen wird ja nicht nur über personelle Angelegenheiten gesprochen). Außerdem gehört sie nicht zur Geschäftsführung. Müssen wir Ihre Teilnahme an den Sitzungen akzeptieren?

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Community-Antworten (1)

RH
Robin H.

23.05.2007 um 13:25 Uhr

Die "Monatsgespräche" mit der GF sind nicht Bestandteil der BR-Sitzung. Das würde gegen § 30 BetrVG verstoßen. Wenn Du in den Kommentar zum § 74 schaust, dann kannst Du lesen, dass das Gespräch - obwohl nur eine Sollvorschrift - zu den betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten gehört, und ggf. über § 23 eingefordert werden kann.

Die Sekredüse hat da in jedem Falle nix verloren.

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