Hallo,
wir sind Betriebsrat in einem Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeitern. Lt. BetrVG sollen sich z.B. in § 74 BetrVG "Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammensetzen". Unser Chef hat aber offensichtlich für diese Treffen nicht die nötige Zeit (oder Lust) und hat nun schon zum 2. Mal versucht, seine Sekretärin an den Sitzungen teilhaben zu lassen. (Sie ist zwar teilweise mit dem Personalwesen betraut, aber in den Sitzungen wird ja nicht nur über personelle Angelegenheiten gesprochen). Außerdem gehört sie nicht zur Geschäftsführung. Müssen wir Ihre Teilnahme an den Sitzungen akzeptieren?