Definition Einsatzplan/Arbeitsplan
Hallo,
wo genau ist die Definition Einsatzplan/Arbeitsplan abschließend geklärt? Wir tun uns da im Gremium mit der Beurteilung ob das was wir vorliegen haben wirklich ein Einsatzplan ist.
Uns liegt eine Liste vor in der die Wochentage aufgelistet sind und welcher Mitarbeiter pro Tag welche Tätigkeit macht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Community-Antworten (11)
15.07.2019 um 16:30 Uhr
Das könnte durchaus ein Einsatz- oder Arbeitsplan sein. Nach einem Dienstplan hört es sich nicht an.
15.07.2019 um 16:31 Uhr
Ihr seid ja in der Mitbestimmung. Also könnt Ihr dem AG mitteilen, welche Informationen Ihr braucht, um die Pläne zu "genehmigen".
15.07.2019 um 16:39 Uhr
Wieso ist Euch der Name dieses Planes so wichtig und nicht der Inhalt?
15.07.2019 um 18:11 Uhr
Welche Mitarbeiter pro Tag welche Tätigkeit auszuführen haben, unterliegt meiner Auffassung nach mitbestimmungsfrei dem alleinigen Direktionsrecht des AG.
16.07.2019 um 10:27 Uhr
Challenger Welche Mitarbeiter pro Tag welche Tätigkeit auszuführen haben, unterliegt meiner Auffassung nach mitbestimmungsfrei dem alleinigen Direktionsrecht des AG. Wohl wahr, aber, wenn diesen Tätigkeiten Wochentage zugeordnet sind, ist es völlig egal, ob oben drüber Arbeits- , Einsatz- oder Dienstplan steht, der BR ist in der MB: Paragraph 87 Abs.1 Nr.2
gestresster_BR .wo genau ist die Definition Einsatzplan/Arbeitsplan abschließend geklärt? Nirgends!
16.07.2019 um 13:41 Uhr
Zitat (nicoline): "Wohl wahr, aber, wenn diesen Tätigkeiten Wochentage zugeordnet sind, ist es völlig egal, ob oben drüber Arbeits- , Einsatz- oder Dienstplan steht, der BR ist in der MB: Paragraph 87 Abs.1 Nr.2"
Sehe ich nicht so. Ich sehe die Mitbestimmung nicht durch die Zuordnung von Wochentagen, sondern frühestens dann wenn geänderte Arbeitszeiten damit verbunden sind.
16.07.2019 um 13:47 Uhr
Sehe ich nicht so. Ich sehe die Mitbestimmung nicht durch die Zuordnung von Wochentagen, sondern frühestens dann wenn geänderte Arbeitszeiten damit verbunden sind. Das Gesetz sagt, das die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitbestimmungspflichtig ist. Was verstehe ich jetzt wieder falsch, nach deiner Ansicht?
16.07.2019 um 14:03 Uhr
"Wohl wahr, aber, wenn diesen Tätigkeiten Wochentage zugeordnet sind ..."
Das wäre für mich eine Liste in der Art:
Lackiervorbereitung: Mo Schneider, Di Meyer, Mi Müller, Do Schulze, Fr Franke Motorhauben lackieren: Mo Meyer, Di Müller, Mi Schulze, Do Franke, Fr. Schneider Türen lackieren: Mo Müller, Di Schulze, Mi Franke, Do. Schneider, Fr. Meyer Kofferaumdeckel lackieren: Mo Schulze, Di Franke, Mi. Schneider, Do. Meyer, Fr. Müller Qualitätskontrolle: Mo Franke, Di. Schneider, Mi. Meyer, Do. Müller, Fr. Schulze
Diese ist nach meiner Ansicht mitbestimmungsfrei.
16.07.2019 um 14:07 Uhr
Hmmmm, Für Schneider gibt es also eine Verteilung seiner Arbeitszeit (irgend eine wird er ja haben) auf die Wochentage Mo, Fr, Do, Mi, Di Ich sehe das weiter anders als du!
16.07.2019 um 14:43 Uhr
Die von Pjöööng beschriebene Verteilung der Arbeitsaufgaben kann Montag bis Freitag durchaus in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:30 erfolgen. Von 14.30 Uhr bis 22:00 Uhr verteilen sich diese Aufgaben auf Schneyder, Meier, Mueller, Schultze und Frange. Dann wäre nur die Einteilung zu Früh- oder Spätschicht Mitbestimmungspflichtig. Ich bin bei der Einschätzung von Pjöööng.
16.07.2019 um 15:54 Uhr
takkus Ich bin bei der Einschätzung von Pjöööng. Dein gutes Recht! Ich bleibe bei meiner Ansicht.
Verwandte Themen
Einsatzplan zur Abdeckung der Brückentage mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo, wir haben eine BV über die Brückentage: Grundsätzlich ist der Betrieb an diesen Tagen geschlosse; bei betrieblichen Belangen kann hiervon abgewichen werden. Die BV lautet: "Die Parteien
Einsatzplan / Dienstplan
ÄlterHallo liebe Betriebsräte, Wir haben im Betrieb eine Gleitzeitregelung. Die Abteilung, um die es in meiner Frage geht, fährt nach einem Einsatzplan jeden Tag eine andere Tour. Die MA müssen also schau
Arbeitsplan = Schichtplan Mitbestimmung des BR ?
ÄlterIm meiner Abteilung wird ein Arbeitsplan für 14 MA von unserer Führungskraft eingeführt. Dieser soll zu einer totalen Arbeitsplatzrotation führen und soll sehr unterschiedliche Arbeitsbeginne und end
Einsatzplan nicht rechtzeitig fertig, was tun?
ÄlterHallo, ich habe mir letztens die Betriebsvereinbarung in unserem Betrieb angesehen. Darin steht, dass der Einsatzplan mindestens 14 Tage im voraus aushängen muss und dass mein AG sicherstellen muss, d
wöchentlicher Arbeitsplan
ÄlterDarf unser Chef ohne Einwilligung des Betriebsrates von sich aus den Einsatzplan ändern?