Erstellt am 16.05.2006 um 16:16 Uhr von tramdriver
Verstehe ich es richtig, dass bei euch Überstunden anfallen? Da es sich um "eine bestimmte Aktion" handelt, sieht es wohl so aus.
Dann ist die Antwort ganz einfach: Jede einzelne Überstunde jedes Mitarbeiters muss normalerweise durch den BR genehmigt werden.
Erstellt am 16.05.2006 um 16:32 Uhr von Diana
Nein. Es sollte nicht als Überstunden sein. Alle MA im ganzen Haus gehen um 18.30 h. Niemand ist länger da. Als Info dazu. Wir sind ein Call Center und bearbeiten eingehende Gespräche
Für eine bestimmte Aktion ist es notwendig, daß wir ausgehende Gespräche führen, also Leute anrufen. Wegen Erreichbarkeit der Leute soll diese Aktion bis 20 h gehen. Wäre also nicht als Überstunden, sondern als Verschiebung der AZ bis 20 h.
Gruß
Diana
Erstellt am 16.05.2006 um 16:56 Uhr von tramdriver
Ein Blick ins Gesetz...
§87 BetrVG Abs. 1 Nr. 2 und 3: Mitbestimmungspflichtig sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Verteilung auf die Wochentage, vorübergehende Verkürzung, Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit....
Wenn es also betriebsüblich ist, dass die Leute um 18:30 Uhr gehen, dann ist eine Arbeitszeit bis 20:00 Uhr eine Verlängerung. Oder?
Erstellt am 17.05.2006 um 14:54 Uhr von Diana
Das war mir schon klar, nur wollte ich wissen, ob man das einfach so allgemein zustimmt, oder nur für die Personen oder die Aktion, die betroffen sind?
Erstellt am 17.05.2006 um 15:16 Uhr von häggi
Hallo Diana,
allgemein stimmt der Br nicht zu, sondern nur auf Antrag des AG, wo drin steht- wer,wann,und warum die AZ verlängertwerdeb soll.
Der BR prüft im allgemeinen die Notwendigkeit,die Einhaltung des AZ-Gesetzes, ob es Zuschläge gibt und ob die KollegInnen mit der Mehrarbeit oder AZ-Änderung einverstanden sind.
Erstellt am 18.05.2006 um 12:37 Uhr von Diana
Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.
Gruß
Diana