Wir haben in unserem Betrieb Contischichten. (Morgens, Mittags, Nacht)
Es kommt des Öfteren vor das Kollegen 13 Arbeitstage hintereinander arbeiten müssen.
12 Stundenschichten werden auch des Öfteren kurzfristig Produktionsbedingt eingeplant. Des Weiteren kommen kurze Wechsel mit weniger als 8 Stunden Freizeit vor.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu.
Wie muss sich der Betriebsrat verhalten?