Erstellt am 16.05.2006 um 22:17 Uhr von Lennepirat
Es steht nirgendwo geschrieben daß eine Briefwahl per Post ablaufen muß !
Sichergestellt werden muß nur daß keine Manipulation möglich ist.
Euer Einsatz ist aber sehr lobenswert !
Um ganz sicher zu gehen würde ich an Eurer Stelle die Unterlagen selber vorbeibringen,wobei Ihr da aber entscheiden könnt.
Über den Krankenstand müßt Ihe Euch nicht informieren .
Gruß
Lennepirat
Erstellt am 16.05.2006 um 23:24 Uhr von Fayence
Und was ist, wenn der WV von BR-Mitgliedern gestellt wird, die womöglich auch noch kandidieren? Und wenn die Stimmverteilung mit einem sehr knappen Ergebnis ausgeht, z.B. 3 Stimmen sitzentscheidend sind?
Ich höre jetzt schon das Geschrei und den Ruf nach Wahlanfechtung!
Erstellt am 16.05.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
Ist es nicht Sinn der BR-Wahl angefochten zu werden?
Erstellt am 17.05.2006 um 00:24 Uhr von Fayence
Desto länger ich darüber nachdenke....
Natürlich, die Antwort muss "Ja" lauten; steht der §19 doch nicht umsonst im BetrVG!