Erstellt am 18.06.2018 um 14:56 Uhr von Andreas-D
Hallo, falls diese Summe das einzige Entgeld ist, hätte ich als Argument für die Abteilungsleiter, dass ich die Firma gegen den Verstoß gegen das Mindestlohngesetz schützen muss.
Und ... sorry. Es erschließt sich mir leider nicht, wie man eine BV abschließen kann, die (zumindest beim Entgeld) die Arbeitnehmer dermaßen benachteiligt.
Erstellt am 18.06.2018 um 15:29 Uhr von Farina
@Andreas-D
War auch ein wenig fiktiv. Im Wirklichkeit sind es 80 Euro Montag bis Freitag und am Wochende 280 Euro je Tag oder 1.5 Tage Ausgleich.
Erstellt am 18.06.2018 um 17:34 Uhr von rsddbr
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen ist. Für Sonn- und Feiertage ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Aber dein Gegenargument muss lauten, dass die Betriebsvereinbarung ein Vertrag ist und sich beide Seiten daran halten müssen. Wenn den Abteilungsleitern das nicht passt, so müssen sie zum Arbeitgeber gehen und ihn bitten, eine neue BV zu verhandeln.
Erstellt am 18.06.2018 um 17:38 Uhr von Pjöööng
Sorry, verstehe nicht, warum man überhaupt noch nach Argumenten suchen muss, wenn eine BV darüber existiert.
Erstellt am 18.06.2018 um 19:44 Uhr von DummerHund
Pjöööng. Ich hätte fast die selbe Antwort gegeben. Beim zweiten lesen viel mir auf" die Abteilungsleiter". Deshalb meine Antwort die Abteilungsleiter mögen sich doch an den AG mit ihrem Anliegen und nicht an den BR wenden. Der BR hat eine gültige Vereinbarung mit den AG abgeschlossen und nicht mit den Abteilungsleitern.