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Zulage für Überstunden

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Fairina
Jun 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb werden die Mitarbeiter abgeordnet, wenn sie eine Messe organisieren. Es gibt pro Tag 60 Euro, wenn man mehr als acht Stunden Vorort ist. Hierzu gibt es eine Betriebsvereinbarung (BV). Diese BV gibt den Mitarbeitern die Wahl zwischen Ausgleichzeit und Geld.

Frage: Ist das gesetzlich geregelt, dass die Mitarbeiter die Wahl haben muss zwischen Ausgleich und Zulage-Geld.

Wir fragen, weil manche Abteilungsleiter sich nun aufregen, weil sie nicht wollen, dass die Mitarbeiter die Gleitzeit nehmen, sondern sie sollen das Geld nehmen. Was kann man da als Gegenargument bringen?

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Community-Antworten (5)

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Andreas-D

18.06.2018 um 16:56 Uhr

Hallo, falls diese Summe das einzige Entgeld ist, hätte ich als Argument für die Abteilungsleiter, dass ich die Firma gegen den Verstoß gegen das Mindestlohngesetz schützen muss. Und ... sorry. Es erschließt sich mir leider nicht, wie man eine BV abschließen kann, die (zumindest beim Entgeld) die Arbeitnehmer dermaßen benachteiligt.

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Farina

18.06.2018 um 17:29 Uhr

@Andreas-D War auch ein wenig fiktiv. Im Wirklichkeit sind es 80 Euro Montag bis Freitag und am Wochende 280 Euro je Tag oder 1.5 Tage Ausgleich.

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rsddbr

18.06.2018 um 19:34 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen ist. Für Sonn- und Feiertage ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Aber dein Gegenargument muss lauten, dass die Betriebsvereinbarung ein Vertrag ist und sich beide Seiten daran halten müssen. Wenn den Abteilungsleitern das nicht passt, so müssen sie zum Arbeitgeber gehen und ihn bitten, eine neue BV zu verhandeln.

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Pjöööng

18.06.2018 um 19:38 Uhr

Sorry, verstehe nicht, warum man überhaupt noch nach Argumenten suchen muss, wenn eine BV darüber existiert.

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DummerHund

18.06.2018 um 21:44 Uhr

Pjöööng. Ich hätte fast die selbe Antwort gegeben. Beim zweiten lesen viel mir auf" die Abteilungsleiter". Deshalb meine Antwort die Abteilungsleiter mögen sich doch an den AG mit ihrem Anliegen und nicht an den BR wenden. Der BR hat eine gültige Vereinbarung mit den AG abgeschlossen und nicht mit den Abteilungsleitern.

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