In unserem Betrieb werden die Mitarbeiter abgeordnet, wenn sie eine Messe organisieren. Es gibt pro Tag 60 Euro, wenn man mehr als acht Stunden Vorort ist.
Hierzu gibt es eine Betriebsvereinbarung (BV). Diese BV gibt den Mitarbeitern die Wahl zwischen Ausgleichzeit und Geld.

Frage: Ist das gesetzlich geregelt, dass die Mitarbeiter die Wahl haben *muss* zwischen Ausgleich und Zulage-Geld.

Wir fragen, weil manche Abteilungsleiter sich nun aufregen, weil sie nicht wollen, dass die Mitarbeiter die Gleitzeit nehmen, sondern sie sollen das Geld nehmen. Was kann man da als Gegenargument bringen?