Überstunden ohne Absprache
Hallo an alle, also ein AN macht ständig Überstunden ohne vorherige Absprache mit dem BR und dem AG. AG nimmt es stillschweigend hin, weil der AN mehr Stunden als eigentlichen Vertrag haben möchte und beide sich privat auch sehr angetan sind. AN arbeitet 114 Stunden und will auf Vollzeit rauf, macht absichtlich Überstunden um zu zeigen,das es notwendig ist seine Stunden zu erhöhen.Die AN ist schon bei den Verhandlungen bei. Eine auf Aushilfsbasis beschäftigte AN möchte auf Teilzeit und wurde vom AG abgelehnt obwohl sie im Schnitt 120 Stunden wie eine Teilzeitkraft arbeitet. Hiebei geht es nur um die Kosten, weil AN auf Aushilfsbasis billiger ist. Nun meine Frage: Muss der AG die Vollzeitstelle die dem AN auf 114 Stundenbasis vieleicht genemigt wird nicht vorher ausschreiben?
Community-Antworten (1)
03.12.2007 um 23:09 Uhr
da überstunden der mittbestimmung unterliegen (auch "freiwillige" kann der arbeitgeber aufgefordert werden das zu unterbinden. tut er es nicht muss man halt klagen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g