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Steueberechnung von Überstunden

B
Boisheim
Nov 2016 bearbeitet

AN hat zum 31.12.11 gekündigt Ab 01.01. Hat sie eine neue Arbeitsstelle. Der alte AG muss noch Überstunden auszahlen dies wird er Ende Febr. 2012 tun. Wie muss diese Zahlung aus dem alten Arbeitsverhaltnis versteuert werden? Der alte Ag möchte dies mit Steuerklasse 6 Steuerjahr 2012 auszahlen, ist das rechtens?

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Community-Antworten (6)

L
Lernender

14.02.2012 um 20:51 Uhr

Wauw, hoffe einer der Kollegen hier arbeitet in einer Finanzabteilung oder noch besser ist Steuerberater. Habt ihr niemand im Unternehmen den ihr fragen könnt.

P
Peanuts

14.02.2012 um 21:16 Uhr

"Der alte Ag möchte dies mit Steuerklasse 6 Steuerjahr 2012 auszalhlen ist das rechtens "

Eine andere Lohnsteuerklasse kommt nicht in Betracht. Aber in 2013 gleicht sich das Ganze doch über den Einkommenssteuerausgleich wieder aus.

S
steuerzahler

14.02.2012 um 21:38 Uhr

eine andere Lohnsteuerklasse kann aus verschiedenen gründen sein.

Weiter: § 19 EStG 1988 bestimmt, welchem Zeitraum Einnahmen und Ausgaben zeitlich zuzuordnen sind. Danach sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn, oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, sowie Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wurde, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 hat eine Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte unter anderem dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind.

https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22

P
Peanuts

15.02.2012 um 06:45 Uhr

"https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22"

Schön für Österreicher, dass der unabhängige Finanzsenat so entschieden hat ...

R
rkoch

15.02.2012 um 09:45 Uhr

:-) Tja, die Tücken des Internets... Nicht jeder Text auf Deutsch muß aus Deutschland stammen....

Wie mir gestern auch passiert ist.. Meinen Wunschmonitor bei Mediamarkt zum Traumpreis gefunden, und als ich ihn nachschauen wollte ob er lokal verfügbar ist bietet mir der dumme Mediamarkt doch nur die Filialen in Wien, Salzburg, etc. an.... Bei Mediamarkt DE kostet das gute Teil schlappe 45% mehr.....

U
Ulrik

15.02.2012 um 10:21 Uhr

Die Lohnsteuerklasse 6 ist auch m. E. rechtens, wenn der AG i februar abrechnet. Denn seit dem 01.01. ist ja die Hauptsteuerklasse bei dem neuen AG hinterlegt.

Ich frage mich nur, warum der AG die Überstunden erst im Februar abrechnet, wenn der AN zum 31.12. ausscheidet. Mit der Abrechnung für den Monat Dezember sollte doch dann alles abgegolten werden?

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