Steueberechnung von Überstunden
AN hat zum 31.12.11 gekündigt Ab 01.01. Hat sie eine neue Arbeitsstelle. Der alte AG muss noch Überstunden auszahlen dies wird er Ende Febr. 2012 tun. Wie muss diese Zahlung aus dem alten Arbeitsverhaltnis versteuert werden? Der alte Ag möchte dies mit Steuerklasse 6 Steuerjahr 2012 auszahlen, ist das rechtens?
Community-Antworten (6)
14.02.2012 um 20:51 Uhr
Wauw, hoffe einer der Kollegen hier arbeitet in einer Finanzabteilung oder noch besser ist Steuerberater. Habt ihr niemand im Unternehmen den ihr fragen könnt.
14.02.2012 um 21:16 Uhr
"Der alte Ag möchte dies mit Steuerklasse 6 Steuerjahr 2012 auszalhlen ist das rechtens "
Eine andere Lohnsteuerklasse kommt nicht in Betracht. Aber in 2013 gleicht sich das Ganze doch über den Einkommenssteuerausgleich wieder aus.
14.02.2012 um 21:38 Uhr
eine andere Lohnsteuerklasse kann aus verschiedenen gründen sein.
Weiter: § 19 EStG 1988 bestimmt, welchem Zeitraum Einnahmen und Ausgaben zeitlich zuzuordnen sind. Danach sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn, oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, sowie Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wurde, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 hat eine Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte unter anderem dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind.
https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22
15.02.2012 um 06:45 Uhr
"https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22"
Schön für Österreicher, dass der unabhängige Finanzsenat so entschieden hat ...
15.02.2012 um 09:45 Uhr
:-) Tja, die Tücken des Internets... Nicht jeder Text auf Deutsch muß aus Deutschland stammen....
Wie mir gestern auch passiert ist.. Meinen Wunschmonitor bei Mediamarkt zum Traumpreis gefunden, und als ich ihn nachschauen wollte ob er lokal verfügbar ist bietet mir der dumme Mediamarkt doch nur die Filialen in Wien, Salzburg, etc. an.... Bei Mediamarkt DE kostet das gute Teil schlappe 45% mehr.....
15.02.2012 um 10:21 Uhr
Die Lohnsteuerklasse 6 ist auch m. E. rechtens, wenn der AG i februar abrechnet. Denn seit dem 01.01. ist ja die Hauptsteuerklasse bei dem neuen AG hinterlegt.
Ich frage mich nur, warum der AG die Überstunden erst im Februar abrechnet, wenn der AN zum 31.12. ausscheidet. Mit der Abrechnung für den Monat Dezember sollte doch dann alles abgegolten werden?
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g