Erstellt am 14.02.2012 um 19:51 Uhr von Lernender
Wauw, hoffe einer der Kollegen hier arbeitet in einer Finanzabteilung oder noch besser ist Steuerberater. Habt ihr niemand im Unternehmen den ihr fragen könnt.
Erstellt am 14.02.2012 um 20:16 Uhr von peanuts
"Der alte Ag möchte dies mit Steuerklasse 6 Steuerjahr 2012 auszalhlen ist das rechtens "
Eine andere Lohnsteuerklasse kommt nicht in Betracht. Aber in 2013 gleicht sich das Ganze doch über den Einkommenssteuerausgleich wieder aus.
Erstellt am 14.02.2012 um 20:38 Uhr von steuerzahler
eine andere Lohnsteuerklasse kann aus verschiedenen gründen sein.
Weiter:
§ 19 EStG 1988 bestimmt, welchem Zeitraum Einnahmen und Ausgaben zeitlich zuzuordnen sind. Danach sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn, oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, sowie Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wurde, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren.
Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 hat eine Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte unter anderem dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind.
https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22
Erstellt am 15.02.2012 um 05:45 Uhr von peanuts
"https:findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1124-L%2F06%22"
Schön für Österreicher, dass der unabhängige Finanzsenat so entschieden hat ...
Erstellt am 15.02.2012 um 08:45 Uhr von rkoch
:-) Tja, die Tücken des Internets... Nicht jeder Text auf Deutsch muß aus Deutschland stammen....
Wie mir gestern auch passiert ist.. Meinen Wunschmonitor bei Mediamarkt zum Traumpreis gefunden, und als ich ihn nachschauen wollte ob er lokal verfügbar ist bietet mir der dumme Mediamarkt doch nur die Filialen in Wien, Salzburg, etc. an.... Bei Mediamarkt DE kostet das gute Teil schlappe 45% mehr.....
Erstellt am 15.02.2012 um 09:21 Uhr von Ulrik
Die Lohnsteuerklasse 6 ist auch m. E. rechtens, wenn der AG i februar abrechnet. Denn seit dem 01.01. ist ja die Hauptsteuerklasse bei dem neuen AG hinterlegt.
Ich frage mich nur, warum der AG die Überstunden erst im Februar abrechnet, wenn der AN zum 31.12. ausscheidet. Mit der Abrechnung für den Monat Dezember sollte doch dann alles abgegolten werden?