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Geduldete Überstunden

P
Pelle
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

habt ihr irdendwo Infos - die beschreiben, dass auch geduldete Überstunden- und vom Vorgesetzten am Ende, abgezeichnete, Überstunden sind. Mit allen Rechten aus dem Arbeitsvertrag bzg. Überstundenzuschlägen.

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

05.09.2006 um 09:13 Uhr

Hallo Pelle,

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 26.5.06 - 9 Sa 711/05 Überstunden führen nicht zwangsläufig zu einem Vergütungsanspruch Überstunden eines MA führen nicht zwangsläufig zu einem Vergütungsanspruch; vielmehr muss der MA nachweisen, dass die Überstunden angeordnet wurden, betriebsnotwendig waren und oder vom AG billigend entgegengenommen wurden.

Wenn also eine Unterschrift unter den Überstunden steht, kann nichts passieren.

MfG Angi1

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