Erstellt am 08.05.2006 um 21:03 Uhr von BMW
Hallo Berkay26
Grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn Lohnpfändungen zu einer wesentlichen Störung im betrieblichen Arbeitsablauf führen. Und auch in diesem Fall ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geboten.
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Quelle: Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 4.11.1981
Der Betrieb 1982, S. 498
Erstellt am 09.05.2006 um 10:58 Uhr von Kölner
@Berkay26
Die Lohnpfändung ist an sich nur eine Art "Verwaltungsakt". Der AG kann allerdings eine berechtigte Sorge haben, dass die Arbeitsmotivation eines regelmäßig lohngepfändeten AN in den Keller geht.
Es kommt auch ein wenig auf den Gläubiger an, daraus ergibt sich nämlich, wie "tief" gepfändet wird.
Einem BR würde ich immer empfehlen, dem AN (wenn der BR davon Kenntnis hat) anzuraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.