Möglichkeiten für BR bei zu geringem Gehalt des Mitarbeiters
Guten Tag zusammen,
wir haben folgenden Fall. Ein MA wendete sich an uns, da er zu wenig Gehalt erhalten hat. Im Vorstellungsgespräch war ihm (MÜNDLICH) eine andere Summe zugesagt worden, als er nun auf seiner Gehaltsabrechnung lesen kann. Der Unterschied beträgt 500 € brutto, ist also schon relevant hoch. Was kann man da "saubererweise" tun und haben wir überhaupt einen Ansatzpunkt als BR? Ich denke, da wir tarifgebunden sind, müsste zumindest über den Hebel einhalten des Tarifs was gehen... dann wird es aber in der Mitte zwischen VG und Gehalt sein, was am Ende des Tages dabei herauskommt.
Gruß und schonmal schönes WE!
Community-Antworten (3)
15.06.2018 um 14:05 Uhr
Verzwickt:
Hat der Kollege einen schriftlichen Arbeitsvertrag und was steht dort drin? Gibt es Zeugen für die mündliche Aussage des Arbeitgebers? Hat der BR bei der Einstellung / Versetzung auf die Eingruppierung geachtet?
15.06.2018 um 14:06 Uhr
Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Was steht in eurer Anhörung? Vielleicht war es ein Fehler in der Lohnbuchhaltung? Was wird für die Stelle üblicherweise gezahlt? Bevor ich einen Aufstand machen würde würde ich das abklären...
15.06.2018 um 14:33 Uhr
Grundsätzlich handelt es sich um eventuelle individualrechtliche Ansprüche, die nur der Kollege selbst rechtlich nachverfolgen kann. Der BR kann nur flankierende seine Rechte aus dem § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG geltend machen und "Maßnahmen" beantragen - aber nicht mit Rechtsmittel durchsetzen.
Ganz allgemein - auf mündliche Aussagen sollte man sich nicht allzusehr verlassen.
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