Einstellungen - ohne Absprache des BR möglich?
Einstellung ohne Br .... Können Aushilfen, ohne Absprache mt dem BR, eingestellt werden???Laut § 99BertVG müssen Einstellungen dem BR vorgelegt werden. Ist das korrekt ? Bräuchte da dringend eure Hilfe! Danke im vorraus...
Community-Antworten (2)
14.04.2008 um 20:33 Uhr
Hallo, hast recht mit Deiner vermutung, egal ob Aushilfe oder ähnliches Einstelliungen bedürfen eurer zustimmung. Hat mein arbeitgeber auch schon mal versucht, mittlerweile hat er es aufgegeben ;o)) Viel glück.
14.04.2008 um 20:37 Uhr
ebby, jede Einstellung oder auch Eingliederung in den Betrieb ist mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG, wenn Ihr mehr als 20 AN seid. Däubler (10. Auflage) in RN 13 unter § 99 BetrVG schreibt: "Das Beteiligungsrecht bezieht sich nicht nur auf AN, die in einem Arbeitsverhältnis zum AG stehen. Der BR hat vielmehr auch dann mitzubestimmen, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten AN den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen...." Da kommt es auch nicht auf die Dauer des Arbeitsansatzes an.
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