Aufhebungsvertrag - Info an BR möglich?
Wie man "hört", laufen bei uns Gespräche mit einzelnen MA in Richtung Aufhebungsverträge. Anscheinend ist der eine oder andere Vertrag auch bereits unterschrieben. Soweit ich das weiß gibt es keine Informationspflicht seitens des AG gegenüber dem BR, oder?
Community-Antworten (2)
08.07.2011 um 11:44 Uhr
Die Infopflicht könnte man als BR aus §80(1) Nr. 8 und §92 BetrVG schon konstruieren. Zumindest auf Nachfrage des BR. Und da euch ja derzeit fast täglich neue Gerüchte zum Thema Personalabbau erreichen, solltet ihr die wöchentliche Anforderung der entsprechenden Unterlagen gemäß §80 (2) in Erwägung ziehen...
08.07.2011 um 12:02 Uhr
Zu beachten ist auch, das z.B. §112a BetrVG ausdrücklich auch Aufhebungsverträge als "betriebsbedingte Entlassung" anerkennt. Ihr benötigt also definitiv die Information über diese Aufhebungsverträge um feststellen zu können ob die Schwellenwerte aus §112a überschritten werden und damit eine mirbestimmungspflichtige Betriebsänderung vorliegt.
In diesem Sinne nochmal der Verweis auf §92 BetrVG: Nur wenn ihr IM VORAUS abschätzen könnt ob diese Schwellenwerte aller wahrscheinlichkeit nach überschritten werden könnt ihr Eure MBR nach §111 ff. BetrVG sinnvoll wahrnehmen.
Verwandte Themen
Aufhebungsvertrag ?
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich habe mal eine Frage. Wir haben eine AN die im Juni aus dem Mutterschutz kommen möchte, allerdings hatte die AN vor einer Woche unserem AG um Teilzeit Beschäftigung oder wen
Anfechtung Aufhebungsvertrag
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich bin am studieren, hatte im Gastronomie-Bereich ein befristeten Arbeitsvertrag von 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 auf Minijob 450€/Basis. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vergütu
Aufhebungsvertrag/Provision
ÄlterEinem Mitarbeiter (MA) aus dem Vertrieb wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber (AG) möchte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beenden. Der MA ist Regionalleiter und i
Aufhebungsvertrag: Verlust der Urlaubstage?
ÄlterHallo Forum, ich habe eine Frage zum Aufhebungsvertrag. Mir ist der Unterschied zu einer Kündigung nicht ganz klar. Folgender Fall: Ein MA hat einen neuen Job und will kündigen. Er redet mit de
Verdeckter Betriebsübergang
ÄlterWir haben wegen Betriebsschließung einen (recht ordentlichen) Sozialplan abgeschlossen. Den KollegInnen wurde daraufhin ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten und zusätzlich ein