Erstellt am 08.07.2011 um 09:44 Uhr von petrus
Die Infopflicht könnte man als BR aus §80(1) Nr. 8 und §92 BetrVG schon konstruieren. Zumindest auf Nachfrage des BR.
Und da euch ja derzeit fast täglich neue Gerüchte zum Thema Personalabbau erreichen, solltet ihr die wöchentliche Anforderung der entsprechenden Unterlagen gemäß §80 (2) in Erwägung ziehen...
Erstellt am 08.07.2011 um 10:02 Uhr von rkoch
Zu beachten ist auch, das z.B. §112a BetrVG ausdrücklich auch Aufhebungsverträge als "betriebsbedingte Entlassung" anerkennt. Ihr benötigt also definitiv die Information über diese Aufhebungsverträge um feststellen zu können ob die Schwellenwerte aus §112a überschritten werden und damit eine mirbestimmungspflichtige Betriebsänderung vorliegt.
In diesem Sinne nochmal der Verweis auf §92 BetrVG: Nur wenn ihr IM VORAUS abschätzen könnt ob diese Schwellenwerte aller wahrscheinlichkeit nach überschritten werden könnt ihr Eure MBR nach §111 ff. BetrVG sinnvoll wahrnehmen.