Erstellt am 14.06.2018 um 12:17 Uhr von Antworten14
§ 3 ArbZG "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." - Nein - Nein - Wenn die Fahrzeit als Arbeitszeit zu zählen ist: nein - Der Arbeitgeber darf nur die tatsächlich genommenen Pausen abziehen - § 4 ArbZG "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Erstellt am 14.06.2018 um 13:32 Uhr von lilly1618
und was ist wenn man täglich 12 stunden arbeitet? ist das erlaubt?
Erstellt am 14.06.2018 um 13:38 Uhr von kratzbürste
Aber die rechtlichen Höchstgrenzen können durch Tarifvertrag eingeschränkt sein. Und der BR sollte sich nicht nur die Frage stellen, was als gesetzliches Höchstmaß möglich ist, sondern was den Arbeitnehmern zuzumuten ist. Da spielen Fragen des Gesundheitsschutz eben so eine Rolle wie § 80 Abs 1 Nr 2b BetrVG.
Da liegt dann die Höchstgrenze viel niedriger.