Erstellt am 01.10.2006 um 23:19 Uhr von Kölner
@Emma
Wenn niemand jemanden für voll nimmt, wird sich niemand für jemandens Schicksal interessieren!
Ich würde der Kollegin raten, fein säuberlich auf die Aussagen Ihres Attests zu achten und ggf. entsprechende SGBs zu lesen...
Erstellt am 02.10.2006 um 18:17 Uhr von Heini
Der Betriebsrat stimmt der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit der Betroffenen nicht zu.
Erstellt am 02.10.2006 um 21:06 Uhr von wölfchen
hallo Emma,
ich kann kölner aus schlechten Erfahrungen heraus nur bekräftigen, am besten das Attest erst mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf mögliche Fallstricke und Fußangeln prüfen lassen, ehe man es dem AG präsentiert!
Erstellt am 02.10.2006 um 22:05 Uhr von Mona-Lisa
@Emma,
".......aus ärztlicher Sicht nur 8 Stunden/Täglich arbeiten sollte.
Die Krux an dem Attest ist das Wörtchen "sollte"!
Das kann nur eine Empfehlung des Arztes sein. Mehr als 8 Stunden pro Tag wird in dem Attest nicht ausdrücklich verboten.
Erstellt am 04.10.2006 um 08:06 Uhr von betriebsratten
Atteste fuers Sozialgericht sollten vorsichtig formuliert sein
Niedergelassene Aerzte sollten sehr vorsichtig sein, wenn es um die Einschaetzung geht, ob ein Patient berufsunfaehig ist oder nicht. "Mit einer Beurteilung, welche Chance der Rentenantrag eines Versicherten hat, sollten sich die Aerzte zurueckhalten", empfiehlt der Dortmunder Sozialrichter Ulrich Schorn.
Lesen Sie weiter unter:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/06/16/109a0501.asp