Tägliche Arbeitszeit - was wenn AN statt 10 nur 8 Stunden (Attest) arbeiten darf?
Hallo, In unserem Unternehmen gibt es in der Logistik immer wieder Situationen, die es erforderlich machen, dass MA bis zu 10 Stunden täglich arbeiten müssen.(Ist auch in einer Betriebsvereinbarung festgehalten) Nun ist auf Grund der Umstellung in der Logistik und deren Probleme von der GL die Anordnung für gut 6 Wochen von 10 Stunden/Täglich erteilt worden. Jetzt kommt eine Mitarbeiterin mit einem ärztlichen Attest, in dem steht, dass die MA aus gesundheitlichen Gründen aus ärztlicher Sicht nur 8 Stunden/Täglich arbeiten sollte. Die Mitarbeiterin fragt nun den BR, wie sie sich verhalten soll, wenn der Vorgesetzte das Attest nicht für voll nimmt und sie trotzdem 10 Stunden arbeiten soll. Wir sind im BR unsicher, was wir tun können , aber auch über das Attest selber.
Community-Antworten (5)
02.10.2006 um 01:19 Uhr
@Emma Wenn niemand jemanden für voll nimmt, wird sich niemand für jemandens Schicksal interessieren! Ich würde der Kollegin raten, fein säuberlich auf die Aussagen Ihres Attests zu achten und ggf. entsprechende SGBs zu lesen...
02.10.2006 um 20:17 Uhr
Der Betriebsrat stimmt der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit der Betroffenen nicht zu.
02.10.2006 um 23:06 Uhr
hallo Emma, ich kann kölner aus schlechten Erfahrungen heraus nur bekräftigen, am besten das Attest erst mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf mögliche Fallstricke und Fußangeln prüfen lassen, ehe man es dem AG präsentiert!
03.10.2006 um 00:05 Uhr
@Emma, ".......aus ärztlicher Sicht nur 8 Stunden/Täglich arbeiten sollte. Die Krux an dem Attest ist das Wörtchen "sollte"! Das kann nur eine Empfehlung des Arztes sein. Mehr als 8 Stunden pro Tag wird in dem Attest nicht ausdrücklich verboten.
04.10.2006 um 10:06 Uhr
Atteste fuers Sozialgericht sollten vorsichtig formuliert sein Niedergelassene Aerzte sollten sehr vorsichtig sein, wenn es um die Einschaetzung geht, ob ein Patient berufsunfaehig ist oder nicht. "Mit einer Beurteilung, welche Chance der Rentenantrag eines Versicherten hat, sollten sich die Aerzte zurueckhalten", empfiehlt der Dortmunder Sozialrichter Ulrich Schorn. Lesen Sie weiter unter: http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/06/16/109a0501.asp
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